Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24472
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Umgestaltung der Ferdinandbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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22.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ferdinandbrücke ist nach einer Protokollnotiz zum AMTA vom 26.01.2023 sanierungsbedürftig und wird für die Zeit der Baumaßnahme gesperrt. Für ihre Sanierung sind für 2025/2026 Gelder im Haushalt eingeplant. Die Brücke steht unter Denkmalschutz.
Die Ferdinandbrücke bietet mit ihrer Breite von ca. 12,6 m ausreichend Platz für einen Gehweg mit einer Breite von mindestens 2,50 m, einen Radweg nach Veloroutenstandard inklusive einer baulichen Trennung vom Gehweg sowie einer ansprechenden Gestaltung z.B. mit Bänken, Pflanzkübeln, Grünflächen o.ä.. Hierzu hatte es bereits 2017 aus dem Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet eine Initiative gegeben. Die Verwaltung stellte daraufhin eine Prüfung auf Realisierbarkeit im Zusammenhang mit der Brückensanierung in Aussicht (siehe DS 17-05535-01).
Die Ferdinandbrücke ist eine der wichtigsten Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr aus dem Westlichen Ringgebiet in die zentrale Innenstadt. Allein die Zählstelle für den Radverkehr registrierte bis zu 2.000 Radfahrenden täglich zu Spitzenzeiten. Für den Fußverkehr liegen nach unseren Informationen keine Frequenz-Daten vor.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1. Welche Anforderungen seitens der Denkmalschutzbehörde werden an die Gestaltung der Brückenfläche / Flächennutzung gestellt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen gestalterischen Mehrwert für den Brückenabschnitt und die angrenzenden Straßeneinmündungen zu schaffen und dadurch das Quartier insgesamt aufzuwerten (Grünelemente, Bänke, etc.)?
3. Wie wird die Umleitung des Fuß- und Radverkehrs nahräumlich während der Bauphase hergestellt?
