Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24241-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines TOP zum Thema "Nachhaltiges Regenwassermanagement"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 68 Fachbereich Umwelt; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; 06 Baurecht, Stadtbild, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag 24-24241 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt/Fraktion Bündnis 90 – die Grünen wurden zum Regenwassermanagement einige Fragen gestellt. In der Sitzung des APH vom 04.09.2024 hat die Verwaltung zugesagt, die vorgetragenen Inhalte zum Städtischen Regenwassermanagement in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen zusammenzufassen.
1. Anforderungen aus dem Gesetz und Klimaaspekte
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll das Niederschlagswasser dezentral und mit Priorität versickert und die Wasserbilanz vor Ort geschützt werden.
Grundsätzlich sollen Mengen, die nicht zur Versickerung gelangen können, nach Möglichkeit gespeichert und wiederverwendet werden. Ist aufgrund der lokalen Bedingungen die Einleitung in ein Gewässer erforderlich, so soll eine Drosselung auf den natürlichen Gebietsabfluss erfolgen, um den Abfluss bei Hochwasser nicht zu verschärfen.
Die Bewältigung der Klimakrise inkl. der Minderung von Klimarisiken (gem. Bunds-Klimanpassungsgesetz des Bundes (KAnG)) ist eine mit zu berücksichtigende Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung. Seit Juli 2024 verpflichtet das KAnG alle Träger*innen öffentlicher Aufgaben, die Ziele der Klimaanpassung bei allen Planungen und Entscheidungen fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
2. Planungsfokus und Strategie der Stadt Braunschweig
Ein nachhaltiges Regenwassermanagement beinhaltet grundsätzlich, Wasser effizient zu sammeln, zu speichern, zu behandeln und wieder zu verwenden.
Die folgenden Ziele werden hierbei u.a. verfolgt:
- Oberstes Ziel des Regenwassermanagements ist es, anfallendes Regenwasser vor Ort zu sammeln und einer Wiederverwendung zuzuführen oder es dezentral zu versickern.
- Klimaschutzthemen wie das Verbessern des Mikroklimas, die Anreicherung von Grundwasser, Vermeidung von Niedrigwasser.
Im Falle von Starkregen und Überflutungen sind der Personen- und Gebäudeschutz ebenfalls zu berücksichtigende Themen.
Sowohl bei der Planung und Errichtung neuer Baugebiete, als auch bei der Gestaltung von bestehenden Straßen und anderen versiegelten und unversiegelten Flächen müssen unterschiedliche Planungsaspekte abgewogen werden.
Hierbei gilt zu beachten, dass die unterschiedlichen Planungsgebiete auch unterschiedlich geprägt sind – z. B. hinsichtlich des Versiegelungsgrades, des Grünflächenanteils, der Beeinflussung durch Gewässer sowie der Versickerungsfähigkeit oder der Hochwassergefährdung.
Die Herausforderung der Planung besteht darin, diese einzelnen Maßnahmen miteinander zu verknüpfen und den lokalen Gegebenheiten angepasst einzusetzen. Somit werden individuelle Planungsansätze verfolgt.
Grundsätzlich sollen Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen im Rahmen einer wassersensiblen Entwicklung erhalten und/oder geschaffen werden, um so der Entstehung bzw. Verstärkung des lokalen Wärmeinsel-Effekts entgegen zu wirken.
3. Umsetzungen in der Bauleitplanung
Die Ziele der Klimawandelanpassung stehen bei allen Planungen und Entscheidungen im Fokus und sollten auch zukünftig fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Basierend auf den jeweiligen Rahmenbedingungen (insbesondere Versickerungsfähigkeit der Böden, Wasserschutzgebiete sowie Grundwasserstände) und den Ergebnissen dieser Konzepte wurden und werden individuelle Lösungen zum Umgang mit den anfallenden Niederschlägen erarbeitet und mit den betreffenden Fachdienststellen abgestimmt (u. a. FB 61, FB 66, FB 67 und FB 68).
Bereits seit einigen Jahren werden im Zuge der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zunehmender Starkregenereignisse Entwässerungskonzepte zu den verschiedenen Planungen erarbeitet.
Der Schutz vor Starkregen- und Überflutungen mit den Planungsansätzen einer möglichen Wasserversickerung oder auch Wasserspeicherung in Regenrückhaltebecken hat eine große Bedeutung. Hierbei werden die Ergebnisse der Starkregenanalyse für das Stadtgebiet sowie die aktuellen Richtlinien angewendet. Dabei wird die Zielstellung verfolgt, vorhandene Starkregengefährdungen nicht auf angrenzende Gebiete/Flächen zu verschieben oder zu verstärken. Daraus ergibt sich, dass auch innerhalb der Plangebiete verschiedene Möglichkeiten zum Starkregenmanagement wie z. B. eine temporäre Flutung öffentlicher Flächen als lokale Schutzmaßnahmen in den Entwässerungskonzepten zu betrachten sind.
Einen Pauschalansatz, der für alle Neuprojekte sowie den Bestand angewendet werden kann, gibt es nicht.
Hierauf basierend werden die erforderlichen Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen und bei Bedarf Flächen für das Starkregenmanagement bei Festsetzungen in den Bebauungsplänen mit eingeplant und berücksichtigt. Ergänzend werden Hinweise und Empfehlungen mit in den Bebauungsplan aufgenommen.
Wasserwirtschaftlichen Begleitplan:
Die bereits seitens der Verwaltung entwickelten Entwässerungskonzepte für die Bebauungspläne beinhalten Teile des Wasserwirtschaftlichen Begleitplans. Eine Wasserhaushaltbilanz für die Bebauungsgebiete, wie sie Bestandteil der Wasserwirtschaftlichen Begleitpläne im Land Schleswig-Holstein ist, wird aktuell nicht erstellt.
4. Bisher berücksichtigte Planungen
Die beschriebenen planerischen Ansätze finden bereits Anwendung z. T. bei Neubaugebieten (Bahnstadt, Wenden West) sowie auch bei Planungen im Bestand (Umbauplanungen Hagenmarkt, Gewässerrenaturierungen, mobiler Hochwasserschutz, zusätzliche Regenrückhaltebecken).
Am Pumpwerk Ölper wird es ein Niederschlagsspeicherbecken sowie ein Regenüberlaufbecken geben und die Transportleitungen zum Klärwerk werden erneuert. Am Klärwerk selbst werden Umplanungen der Belebungsbecken zu Speicherbecken vorgenommen.
Die hydraulische Sanierung des Abwassersystems sowie auch die Renaturierung der Gewässer unterstützen das städtische Wassermanagement.
5. Rechtliche Grundlagen
Die Verwaltung erarbeitet hierbei das Thema Regenwassermanagement bzw. Schwammstadt in den Bebauungsplänen u. a. auf folgenden Grundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB), § 9 Abs. 1, Nr. 16
Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen die Flächen für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz einschließlich der Starkregenvorsorge sowie Flächen zur Sicherung des Grundwasserhaushaltes (natürliche Versickerung) festgesetzt werden. Mit dieser Regelung kann den Anforderungen des § 8 Abs. 1 und 2 des KAnG entsprochen werden
Nds. Bauordnung (NBauO), § 9 Abs. 2
Gemäß NBauO müssen die nicht überbauten Grundstücksflächen von Baugrundstücken Grünflächen sein.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Regelwerke der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
Der Grundsatz, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll, ist inzwischen in § 55 Abs. 2 WHG sowie in diversen Richtlinien verankert.
Nds. Wassergesetz (NWG)
Gemäß § 96a NWG können Kosten für Maßnahmen der Starkregenvorsorge in die Kostenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung einbezogen werden.
Kommunale Abwassersatzung in Braunschweig
Die Abwassersatzung der Stadt Braunschweig enthält in § 6 die Regelung, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken beseitigt oder genutzt werden soll.
Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Entsiegelungsgebot zum Zwecke der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen (gemäß § 8 Abs. 3 auch in Verbindung mit der Landesgesetzgebung Nds. Klimagesetz (NKlimaG) § 19 Entsiegelungskataster.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Regelungen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen durch unsachgemäße Versickerung von Regenwasser (§ 3 Abs. 1).
Braunschweiger Klimaanpassungsstrategie (Co-Adapted)
Eine Braunschweiger Klimaanpassungsstrategie wird im Rahmen des Co-Adapted Braunschweig-Projekts (COABS) erarbeitet. Die zu erwartenden Klimafolgen und daraus resultierende Klimarisiken für Braunschweig wurden beschrieben und in ihrer Wirkung priorisiert. Hierbei sind vielfältige Synergien zu anderen notwendigen Handlungsbereichen der Klimafolgenanpassung (z. B. Stadtklima; Kühlung hitzebelasteter, verdichteter Stadt-räume; Aufenthaltsqualitäten und Gesundheitsförderung) zu berücksichtigen.
Die Braunschweiger Klimaanpassungsstrategie wird u. a. Entwicklungspfade und Leitpfade für eine integrierte Planung zur Erhöhung der Anpassungskapazität (i. S. v. Minderung der Klimarisiken, Erhöhung der Klimaresilienz) aufzeigen.
Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung
Die Aktualisierung/Überarbeitung der Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung unter Federführung der Abteilung Stadtplanung (61.1) hat kürzlich begonnen. Der Prozess bzw. die endgültige Ausarbeitung wird jedoch noch einige Monate andauern, da die angekündigte Gesetzesnovelle des NKlimaG als relevante Rechtsgrundlage mit bedeutsamen Konkretisierungen für die Klimaanpassung abzuwarten ist, um auch hier Rechtssicherheit zu
haben.
6. Berechnungsgrundlagen
Die hydraulischen Berechnungen und Planungsprozesse erfolgen u. a. auf folgender Basis:
Kostra-Atlas des Deutschen Wetterdienstes: https://www.openko.de/
Daten des Kompetenzzentrums Klimawandel (NIKO): https://niko-klima.de/niko/
