Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24218-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 14.08.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Pro Jahr werden ca. 1.600 Jahresausnahmegenehmigungen für Service- und Wartungsfahrzeuge von Handwerksbetrieben erteilt. Die Anzahl der erteilten kurzzeitigen ortsgebundenen Ausnahmegenehmigungen liegt bei ca. 80 Stück pro Jahr.
Zu 2.:
Aktuell gehen in der Verwaltung immer wieder Beschwerden über behindernd oder nicht regelkonform abgestellte Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ein; eine Statistik hierzu besteht nicht. Zu beachten ist, dass nicht alle in den Beschwerden genannten Fahrzeuge überhaupt über eine Ausnahmegenehmigung verfügen.
Erhebungen im Rahmen der Branchenübergreifenden Logistik- und Mobilitätsstudie für die Braunschweiger Innenstadt im Jahr 2020 ergaben, dass Handwerker-, Techniker und Baustellenfahrzeuge 42 % des Wirtschaftsverkehrs in der Innenstadt ausmachen. Zu beachten ist, dass Handwerkerfahrzeuge, abhängig von der Tätigkeitsart, häufig länger in der Fußgängerzone abgestellt werden. Dies wirkt sich auf die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone aus und führt zu Belastungen des Einzelhandels und der Gastronomie
Zu 3.:
Das derzeit angewandte Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Veränderung des Verfahrens erforderlich ist.
So stellen z. B. Antragsfristen und Bearbeitungszeiten in der Regel kein Problem dar. Ausnahmegenehmigungen sollen drei Wochen vor Inanspruchnahme beantragt werden. Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen liegt die tatsächliche Genehmigungszeit zwischen 1 - 2 Wochen. Notmaßnahmen werden prioritär abgearbeitet.
Ausnahmegenehmigungen können bereits jetzt zeitlich flexibel (für Tage, Wochen, Monate oder Jahre) beantragt werden. Die Gebühren für Jahresausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe belaufen sich aktuell auf 200 € pro Jahr für bis zu drei Genehmigungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Betriebe sich eine, zwei oder drei Genehmigungen ausfertigen lassen. Die Gebührenhöhe bleibt identisch. Jede weitere Jahresausnahmegenehmigung kostet 50 €. Für kurzzeitige ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen betragen die Gebühren zwischen 23 € und 26 € pro Tag, für eine Woche 50 € und für einen Monat 100 €.
Der Großteil der Anträge sowie die Kommunikation mit den Handwerksbetrieben wird per E-Mail sowie über das Serviceportal der Stadt Braunschweig abgewickelt. Postalisch eingesandte Anträge sind bereits jetzt die Ausnahme.
Im Jahr 2007 wurde aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung und insbesondere aus dem Kreis der unmittelbaren Anlieger über die Intensität des Parkens in Fußgängerzonen ein Konzept zur Verhinderung des widerrechtlichen Parkens in den Fußgängerzonen und des Missbrauchs von Ausnahmegenehmigungen entwickelt (DS 8635/06). Hierbei wurde insbesondere festgelegt, dass nur noch Fahrzeuge mit nicht entfernbarem Firmenaufdruck eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone erhalten und ein entsprechender Arbeitsstättennachweis hinterlegt werden muss. Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann so ein Abgleich zwischen dem Genehmigungszweck und dem Arbeitsstättennachweis erfolgen.
Dieses Vorgehen hat sich grundsätzlich bewährt, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Veränderung erforderlich ist.
