Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23113-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsmessungen Friedrich-Wilhelm-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 130 vom 27.02.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„In der Friedrich-Wilhelm-Straße sollen in beiden Richtungen verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Unter Bezugnahme auf die ergangene Mitteilung mit der Drucksachen Nr. 24-23113-01 hat die Verwaltung ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes außerhalb der Ferien in der Zeit vom 07.08.2024 bis 14.08.2024 in der Friedrich-Wilhelm-Straße in Höhe des Grundstücks Nr. 37 erhoben.
Die Friedrich-Wilhelm-Straße befindet sich in einer Fußgängerzone. Gemäß der Anlage 2 zu § 41 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf anderer als Fußgängerverkehr die Fußgängerzone nicht benutzen. Radfahrer und Fahrzeuge dürfen nur dann einfahren, wenn die Beschilderung zu Beginn der Fußgängerzone dies kennzeichnet.
Aufgrund der angeordneten Zusatzzeichen am Beginn der Fußgängerzone ist das Befahren der Friedrich-Wilhelm-Straße uneingeschränkt für Radverkehr, Linienverkehr, Taxen, die Zufahrt zum Hotel und zu den Privatgrundstücken erlaubt. Der Lieferverkehr ist in der Zeit von 18 Uhr bis 11 Uhr zugelassen.
Weiterhin ist Fahrzeugen mit erteilter Ausnahmegenehmigung der Stadt Braunschweig sowie Einsatzfahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes das Befahren der der Friedrich-Wilhelm-Straße gestattet.
Laut Beschluss sollte eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung in beide Fahrtrichtungen durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass eine verdeckte Messung lediglich mittels Seitenstrahlradargerät möglich, welches Geschwindigkeiten erst ab größer als 10 km/h erfassen kann. Der Einsatz eines Geschwindigkeitsmessdisplays in der Fußgängerzone würde dem Charakter einer Fußgängerzone widersprechen
Die Verwaltung übermittelt nachfolgende Messergebnisse an den Stadtbezirksrat zur Kenntnis.
Messstelle | Friedrich-Wilhelm-Straße 37 |
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Zeitraum: | 07.08.2024 | bis | 14.08.2024 | Seitenstrahlradargerät Nr. 1 | |||
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Geschwindigkeit | Fahrtrichtung | Fahrtrichtung | beide Fahrtrichtungen | ||||
in km/h | Waisenhausdamm | Friedrich-Wilhelm-Platz | |||||
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| Anzahl | Anteil in % | Anzahl | Anteil in % | Anzahl | Anteil in % |
bis 10 * | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
11 bis 15 | 1.502 | 9 | 442 | 5 | 1.944 | 8 | |
16 bis 20 | 9.671 | 59 | 5.765 | 65 | 15.436 | 61 | |
21 bis 30 | 4.847 | 29 | 2.456 | 28 | 7.303 | 29 | |
31 bis 40 | 419 | 3 | 139 | 2 | 558 | 2 | |
> 40 | 63 | 0 | 40 | 0 | 103 | 0 | |
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| 16.502 | 100 | 8.842 | 100 | 25.344 | 100 |
Bei sehr hohen Geschwindigkeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Einsatz-fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes gehandelt haben könnte.
Nach Aussage der Polizeiinspektion Braunschweig haben sich für den Zeitraum 2021 - 2023 keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ereignet.
Gemäß § 36 Abs. 5 StVO obliegt ausschließlich der Polizei die Anhaltebefugnis von Fahrzeugen. Die Polizei wurde mit Blick auf die Messergebnisse sensibilisiert und hat mitgeteilt, dass etwaige Verstöße im Rahmen des täglichen Dienstes geahndet werden
