Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24486
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Infrastrukurentwicklung im Zusammenhang mit dem Baugebiet Rautheim-Möncheberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Beantwortung
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23.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Betreiben der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde vor rund zwei Jahren im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für das Baugebiet Rautheim-Möncheberg RA29 (Drs. 22-19235) ein umfassender Maßnahmenkatalog als Ergänzung zum förmlichen Bauleitplanverfahren beschlossen (Drs. 22-19235-03). So beziehen sich die Punkte zwei und fünf aus dem damaligen Ergänzungsantrag insbesondere auf soziale und sportliche Infrastrukturprojekte, die sich aus der Schaffung eines Neubaugebiets in Rautheim ergeben könnten oder müssten, um die bestehende Infrastruktur nicht zu überlasten. So heißt es im Beschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, ...
2. zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit die soziale Infrastruktur (wie Kita, Grundschule [etwa Erweiterung der Grundschule Rautheim durch Abriss der Turnhalle und Errichtung von Unterrichtungsräumen an dieser Stelle sowie Neubau einer neuen Zweifeld-Turnhalle im Umfeld], Spielplätze, Familienzentrum, Nachbarschaftszentrum, Kultureinrichtung, Jugendeinrichtung, Ärztezentrum und mehr) und Feuerwehrinfrastruktur den steigenden Anforderungen im Bereich Rautheims angepasst und verbessert werden kann. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass sich das neue Baugebiet sozialintegrativ in die bestehende Bebauung einfügt. Im Baugebiet ist darauf zu achten, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum im Sinne des baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (Vorlage 21-15042) und der „Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und bedarfsgerechten Entwicklung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Infrastruktur“ (Vorlage 22-19055-01) geschaffen wird, insbesondere für das mittlere Preissegment;
(…)
5. zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, wie der bereits existierende und zukünftig steigende Bedarf an moderner Sportinfrastruktur (wie zusätzlicher Kunstrasensportplatz, Kalthalle, Gymnastikhalle, Sporthalle, …) insbesondere im Schul- und Vereinssport in Rautheim erfüllt werden kann.“
Der seinerzeit gefasste Beschluss impliziert, dass entsprechende Untersuchungen und Vorschläge bis zu einem möglichen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung oder zur Information vorgelegt werden. Zu beachten ist dabei, dass, falls Anforderungen der Punkte 2 und 5 im Bereich des geplanten Baugebietes RA 29 nicht erfüllt werden können, entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im sozialen und sportlichen Bereich an anderer Stelle in Rautheim verbindlich gefunden und politisch auf den Weg gebracht werden sollten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie und wann will die Verwaltung den o. g. Beschluss (Drs. 22-19235-03), hier: die Punkte 2 und 5, konkret umsetzen und die jeweils zuständigen Gremien hierüber informieren?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und sportlichen Infrastruktur wird die Verwaltung gemäß diesem Beschluss (Drs. 22-19235-03), Punkte 2 und 5, bis zum Satzungsbeschluss zum Baugebiet Rautheim-Möncheberg erarbeiten und den Gremien mit einer Zeitplanung zur Umsetzung vorlegen?
3. Inwieweit werden die Planungs- und Umsetzungskosten der anstehenden Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und sportlichen Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Baugebiet Rautheim-Möncheberg im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereits berücksichtigt?
Gez. Detlef Kühn
