Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24485

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zwischen der Planung von Neubaugebieten und dem ersten Spatenstich vergeht oftmals eine längere Zeit. Eine Zeit, in der auf den während der Planungsphase oft nicht bewirtschafteten Brachflächen Biotope entstehen und sich eine schützenswerte Flora und Fauna entwickeln kann. Aktuell erscheint eine solche Entwicklung in den Plangebieten An der Schölke (HO 54) und Feldstraße (AP 23) möglich.

Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, wäre eine zeitlich gebundene Verpachtung der Flächen zur Bewirtschaftung. Beispielsweise wäre eine Verpachtung besagter Flächen als Grabeland (zum Begriff vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG) denkbar. Grundstücke können parzellenweise und befristet als Grabeland für eine hobbygärtnerische Zwischennutzung ausgegeben werden. Die Stadt Düsseldorf verpachtet beispielsweise Grabeland gegen eine verhältnismäßig geringe Pacht für Flächen, die eigentlich für eine andere Nutzung vorgesehen sind. Entsprechend dürfen diese auch nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden (https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/urbanes-gaertnern/grabeland).

Dies vorangestellt fragen wir die Verwaltung:

1. Was will oder kann die Verwaltung tun, um die Neubildung von zum Beispiel eventuell schützenswerten Biotopen oder die Ansiedlung von schützenswerten Pflanzen und Tieren auf den Brachflächen der Plangebiete An der Schölke (HO 54) und Feldstraße-Süd (AP 23) zu verhindern?

2. Kommt für Teilflächen unter Umständen eine Verpachtung als Grabeland in Frage, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V.?

3. Auf welchen weiteren Brachflächen sollte die Entstehung von Biotopen oder die Ansiedlung von schützenswerten Pflanzen und Tieren verhindert werden, um unnötige Verzögerungen bei der Umsetzung von Bebauungsplänen oder anderen Maßnahmen zu vermeiden? 

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