Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum städtebaulichen Vertrag „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, zwischen der Stadt Braunschweig, der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) und der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) mit den im Sachverhalt aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt.“


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 d der Hauptsatzung der Stadt. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, für den der Ausschuss für Planung und Hochbau beschlusszuständig ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 11. Mai 2021 wurde der städtebauliche Vertrag „Wenden-West, 1. BA“, WE 62 zwischen der Stadt, der SE|BS und der GGB abgeschlossen. In diesem Vertrag ist u. a. die Herstellung des aus dem Baugebiet resultierenden Kindertagesstättenbedarfs durch die GGB und auf Kosten der GGB innerhalb des Baugebietes geregelt worden. Abweichend davon ist nun beabsichtigt, den Kitabedarf nicht im Baugebiet „Wenden-West, 1. BA“, WE 62 zu realisieren, sondern im Baugebiet „Wenden-West, 2. BA“, WE 63 auf der im Bebauungsplan vorgesehenen Fläche. Dadurch wird es der GGB erleichtert, die im 1. Bauabschnitt vorgesehene Fläche z. B. r Seniorenwohnen zu vermarkten.

 

Der Änderungsvertrag wird folgende wesentliche Regelung beinhalten:

 

  1. In der 5-Gruppen-Kita im Baugebiet „Wenden-West, 2. BA“, WE 63 werden 2 Gruppen für den aus dem 1. Bauabschnitt resultierenden Bedarf bereitgestellt.

 

  1. Die GGB trägt 2/5 der tatsächlichen Herstellungskosten der 5-Gruppen-Kita, nachdem diese durch die Stadt realisiert wurde.

 

  1. Die für die Realisierung der Kita im 2. BA vorgesehene Fläche in Größe von 3.342 m² wird durch die GGB zu 2/5 Anteil unentgeltlich an die Stadt übertragen.

 

  1. Die übrigen Regelungen des städtebaulichen Vertrages bleiben unverändert bestehen.

 

  1. Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch den Änderungsvertrag unverändert.
     
  2. Der Änderungsvertrag wird erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wenden-West, 2. BA“, WE 63, wirksam, um sicherzustellen, dass eine Fläche für die Realisierung der Kita zur Verfügung steht.

 

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