Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24455-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsfaktor Eintracht BS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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15.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 01.10.2024 beantwortet die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH und der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) wie folgt.
Zu Frage 1)
Der Jahresumsatz der Eintracht GmbH & Co KGaA liegt bei ca. 30 Mio. Euro pro Saison, der allein im Stadion getätigte Umsatz ist nur ein kleiner Teil des Gesamtumsatzes. Im Geschäftsbericht zum Juni 2023 weist KGaA für das Geschäftsjahr 2022/2023 einen Jahresüberschuss von 161 T€ aus, im Vorjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 508 T€ (Quelle: https://gesamtverein.eintracht.com/fileadmin/Gesamtverein/Dokumente/Hauptverein/Mitgliederversammlung/2023/Geschaeftsbericht_30.06.2023.pdf).
Die aktuellen volkswirtschaftlichen Effekte eines Fußball-Zweitligisten können seitens der
Verwaltung nicht bewertet werden, da hierzu keine Erkenntnisse vorliegen.
Isoliert mit Bezug auf den städtischen Haushalt betrachtet, ist der Betrieb des Stadions,
welches nicht ausschließlich durch die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA genutzt wird, ausweislich der Wirtschaftsplanung der Braunschweiger Versammlungsstätten GmbH (ehemals Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschafts mbH) nicht kostendeckend (siehe Ergebnis des Betriebsteils Stadion für das Jahr für 2024 in Höhe von -1.318 T€).
Im Bereich des im Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernats angesiedelten Sportreferats werden für das Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) Kennel derzeit Pachteinnahmen in Höhe von rd. 36. 000 € jährlich generiert.
Zu Frage 2)
Für das Ordnungsamt entstehen keine Mehrkosten durch die erhöhte Polizeipräsenz bei den sogenannten Hochrisikospielen in Braunschweig. Die Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen oder das Abschleppen von Fahrzeugen geschieht – wie bei anderen Großereignissen auch – durch das vorhandene Personal.
Die dem Land Niedersachsen durch die Polizeipräsenz bei Hochrisikospielen in Braunschweig entstehenden Kosten sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 3)
Die BSVG erbringt an einem durchschnittlichen Heimspieltag von Eintracht Braunschweig Zusatzverkehre mit Straßenbahnen und Bussen zum Stadion. Diese Zusatzverkehre sind auf den An- und Abtransport zu Spielbeginn und -ende abgestimmt und ergänzen die regulären Linienverkehre, da deren Kapazitäten nicht ausreichen. Neben der Verstärkung relevanter Linienverkehre sind insbesondere zusätzliche Kapazitäten auf der Relation Hauptbahnhof – Stadion erforderlich, um das Beförderungsaufkommen und die Sicherheit im öffentlichen Stadtraum gewährleisten zu können.
Die BSVG hat mit Eintracht Braunschweig einen Kombikartenvertrag geschlossen, um ein ordnungsgemäßes Ticketing zu den Spielen zu ermöglichen. Ohne diesen Kombikartenvertrag wäre aus Sicht der BSVG der Ticketvertrieb deutlich erschwert und es wäre mit einem signifikant hohen Anteil an Fahrgästen ohne gültiges Ticket zu rechnen. Auch eine konzentrierte Kontrolltätigkeit wäre nicht durchsetzbar. Ohne diesen Kombiticketvertrag wäre daher mit Ertragsausfällen zu rechnen, die die wirtschaftliche Bilanz der BSVG verschlechtern würden. Die Kalkulation des Kombitickets basiert auf einem Solidarprinzip aller Stadionbesucher, berücksichtigt die aktuellen Ticketpreise und ermöglicht so eine kostengünstige ÖPNV-Nutzung in der Tarifzone 40 zu und von den Spielen.
Die Erträge aus dem Kombiticket dienen neben der Finanzierung der Zusatzverkehre auch der anteiligen Finanzierung des ÖPNV durch den Nutzer (Fahrgeldeinnahme). Daher kann die Frage nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden. Die Einnahmen aus dem Kombiticketvertrag sind höher als die Aufwendungen für die Zusatzverkehre, und bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau, wie die üblicherweise zu erwartenden Einnahmen der BSVG (Nutzerfinanzierung).
