Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-22961

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Beschluss:

„Der Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung und dem Arbeitsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 gemäß Ziffer 2. wird zugestimmt.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Sportpolitischer Orientierungsrahmen

 

A. Die im Masterplan Sport 2030 definierten 12 Leitziele bilden weiterhin den konzeptionellen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung im kommunalen Handlungsfeld „Sport und Bewegung“ und dienen als Richtschnur für das zukünftige Verwaltungshandeln.

 

B. Die unterhalb der Leitzielebene beschriebenen insgesamt 81 Empfehlungen und Maßnahmen bei den Sport- und Bewegungsangeboten auf der Organisationsebene sowie für Sport- und Bewegungsräume sollen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in entsprechender Höhe durch den Rat seitens der Verwaltung, teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren, sukzessive bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.

 

C. Die Ergebnisse der im Rahmen der Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung durchgeführten BürgerInnenbeteiligung, der Ende 2022 durchgeführten fünf Stadtteilworkshops sowie des nachgeschalteten kooperativen Planungsprozesses unter Einbeziehung lokaler Expertinnen und Experten und der abschließend durchgeführten zwei kommunalpolitischen Workshops zu den urbanen Sporträumen sind in das folgende Arbeitsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 mit eingeflossen.

 

Vor diesem Hintergrund wird folgendes Arbeitsprogramm in den Jahren 2025 bis 2027 vorgesehen:

 

2. Arbeitsprogramm 2025 – 2027 auf der Ebene der Leitziele und Maßnahmen:

 

Leitziel 1: Die Bewegungsförderung und das Sportangebot für Kinder und Jugendliche in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen sollen – insbesondere durch die Kooperation mit Sportvereinen – kontinuierlich ausgebaut werden.
 

  • Prüfung der Einführung eines Studientags „Sport“ in Kindertagesstätten (vgl. Maßnahme 1)
  • Zertifizierung von „Sport/BewegungsKitas“ und erneute Zertifizierung von Schulen (vgl. Maßnahme 4)
  • Aufbau eines sportlichen Netzwerkes (Übungsleiterpool, Sportstätten und Inhalte) und eines verlässlichen Bewegungsangebotes in enger Kooperation mit dem Stadtsportbund sowie weiteren Akteuren in Vorbereitung für die ab dem Schuljahr 2026/2027 in Niedersachsen geltende verlässliche Ganztagsschule (vgl. Maßnahme 3)
     

Leitziel 2: Kindern und Jugendlichen in Braunschweig sollen neben den bestehenden Vereinsangeboten niederschwellige, interkulturelle und sportartübergreifende Sport- und Bewegungsformen geboten werden.
 

  • Organisation von Sport-festen/tagen/wochen in einem Beteiligungsprozess mit dem Stadtschülerrat/dem Jugendparlament unter Einbindung der Sportjugend Braunschweig und anderen Akteuren auf bzw. in städtischen Sportstätten (vgl. Maßnahme 9)
  • Initiierung von „Kinder- und Jugendsport im Park“ ab dem Jahr 2025 (vgl. Maßnahmen 9 und 11)
  • Besuch einer Kinder- und Jugendsportschule sowie interkommunale Informationsbeschaffung und Verwendung der dort gewonnenen Ideen für eine mögliche Umsetzung, z. B. in einem Sportkomplex (vgl. Maßnahme 8)

 

Leitziel 3: Die freizeit- und gesundheitssportlichen Angebote für Erwachsene, speziell die Angebote für Ältere, sollen bedarfs- und zielgruppenspezifisch in Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen ausgebaut werden.
 

  • Sportartenkarussel auch für Senioren und Menschen mit Handicap (vgl. Maßnahme 18)
  • Ein Konzept zur Ausbildung von Seniorinnen und Senioren zu Übungsleiterinnen und Übungsleiter wird entwickelt (vgl. Maßnahme 16)
     

Leitziel 4: Durch eine qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit werden die Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig regelmäßig über die Bedeutung von Bewegung und Sport sowie über die vorhandenen Sportstätten und Sportangebote informiert.
 

  • Organisation eines Tags des Sports ab dem Jahr 2025 (auch als „Generalprobe“ des Tags des Sports im Rahmen des Tages der Niedersachsen im Juni 2026) (vgl. Maßnahme 25)
  • Überarbeitung der städtischen Internetseite in der Rubrik „Sport“ (vgl. Maßnahme 20)
  • Nutzung einer App und von sozialen Medien für Informationen rund um den Sport in Braunschweig (vgl. Maßnahme 22)
  • Optimierung des Sportstättenatlas insbesondere auch in Hinblick auf öffentlich zugängliche Sportangebote im urbanen Raum. Die Ergebnisse einer stichprobenartigen NutzerInnen-Befragung (z.B. anlässlich der Trendsporterlebnis-Tage) werden bei der Gestaltung berücksichtigt (vgl. Maßnahme 21)
     

Leitziel 5: Die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen den für Sport und Bewegung in Braunschweig relevanten Gruppen und Institutionen sollen ausgebaut und verstetigt werden.
 

  • Organisatorische Förderung und Begleitung des Projekts „Mein Nachbar, der Verein“, zumindest mit mindestens einem Multiplikatorsportverein pro Stadtteil; ggf. Förderung von vereinsübergreifenden Geschäftsstellen in den Quartieren (vgl. Maßnahme 28)
  • intensive Beratung von Vereinen mit dem Ziel von Kooperationen und Entwicklung von Synergieeffekten (vgl. Maßnahmen 29, 30)

 

Leitziel 6: Die kommunalen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig sollen überarbeitet und an die Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung angepasst werden.
 

  • Strukturelle Neukonzeption der städtischen Projektförderung, Einrichtung eines eigenen Projektförderungsansatzes mit jährlichen Vergabekonferenzen, festen Projektzeiträumen und einer Evaluationspflicht bzw. nachgehenden Präsentationen (vgl. Maßnahme 33)
  • Teilnahme an interkommunalen Vergleichszirkeln zur Sportförderung (vgl. Maßnahmen 33 bis 36)
  • Sporttalente-Förderung unter Einbeziehung von externen Unterstützenden (vgl. Maßnahme 38)
     

Leitziel 7: Die Wege für Sport und Bewegung sowie die Möglichkeiten, im öffentlichen Raum sportlich aktiv zu sein, sollen verbessert werden.
 

  • Bautechnische Aufwertung und Optimierung von auszuwählenden Laufstrecken (vgl. Maßnahmen 39 und 41)
  • Konzeptionierung eines Laufstreckennetzes unter Berücksichtigung der Anregungen aus den Stadtteilworkshops (vgl. Maßnahmen 39 bis 42)
     

Leitziel 8: Die Sport- und Bewegungsflächen für den Freizeitsport sollen an die veränderten Anforderungen der Sportlerinnen und Sportler angepasst werden.
 

  • Konzeptionierung des Freizeitsport- und Bewegungsangebotes bzw. Entwicklung von „Bewegungsinseln“ (z.B. Boulebahnen, Calisthenicsanlagen, 3x3-Plätze), ggf. Pilotprojekt im Heidbergpark mit anschließender Evaluierung (vgl. Maßnahme 52)
  • Initiierung eines Projektes „Mädchen- und Frauengerechte Sport- und Bewegungsräume in Braunschweig“ (vgl. Maßnahme 51)
     

Leitziel 9: Die Schulhöfe sollen bewegungsfreundlich gestaltet und außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden.

 

  • Umsetzung der Ergebnisse der städtischen Arbeitsgruppe und Fixierung der notwendigen Rahmenbedingungen (vgl. Maßnahmen 55 bis 57)
  • Umsetzung der stadtweiten Schulhofanalyse unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel
     

Leitziele 10 und 11: Der Bestand an allwettertauglichen Sportplätzen für den Schul- und Vereinssport soll ausgebaut werden. Vorhandene Sportanlagen sollen verstärkt zu Sportzentren um- und ausgebaut und Sportkomplexe gebildet werden.
 

  • Umwandlung der beiden letzten verbliebenen Tennenspielfelder (in Querum und Timmerlah) in Kunststoffrasengroßspielfelder (vgl. Maßnahme 59)
  • Entwicklung von weiteren Bezirkssportanlagen und städtischen Sportanlagen zu Familiensportzentren und schrittweise Öffnung auch für die Öffentlichkeit (z. B. Sportanlage „Madamenweg“ mit dem Bau von Bouleanlagen und einem multifunktionalen Spielfeld im Westen, Vienna-House und Bezirkssportanlage Heidberg im Süden, Öffnung und freizeitsportliche Weiterentwicklung von Sportanlagen, z. B. in Schapen/Osten, Waggum/Norden, Lamme/Westen) (vgl. Maßnahmen 61, 62)
  • Errichtung von behindertengerechter Infrastruktur auf der BSA Rüningen i.V.m. der generellen Begutachtung der städtischen Sportstätten (z. B. unter Berücksichtigung der Checkliste zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Sportstätten des Sozialverbandes Deutschlands (SoVD)) (vgl. Maßnahme 66)
  • Bestmögliche sportbezogene (Nach-)Nutzung städtischer Sportflächen (z.B. ehemalige Tennishalle Rote Wiese, ehemalige Tennisplätze Jahnplatz und NLZ Kennelweg) bzw. von zurückgenommenen Sportanlagen (Biberweg) oder städtischen Vorhalteflächen (z.B. Freyastraße-Süd) (vgl. Maßnahmen 58, 59, 66)
  •  

Leitziel 12: Die bestehenden Hallenkapazitäten sollen moderat erweitert, qualitativ aufgewertet und besser ausgelastet werden.
 

  • Bedarfsgerechte Optimierung der Hallenausstattungen (z. B. Linierung, höhenverstellbare Basketballkörbe, Beschallung, elektronische Anzeigetafeln) (vgl. Maßnahme 76)
  • sportfachliche Belegungsanalysen zur Optimierung bei Hallenneubauten (Sportartenspezifische Clusterbildung) (vgl. Maßnahme 76)
  • Optimierung der Nutzungszeiten durch die Einführung von digitalen Schließsystemen und die Flexibilisierung der Hallenbelegung (vgl. Maßnahme 73)

 

3. Zukünftiges Verfahren

 

A. Die Verwaltung berichtet turnusmäßig über den Stand der Umsetzung sowie über Fortschreibung und Aktualisierung der Leitziele sowie Empfehlungen und Maßnahmen des Masterplan Sport 2030. Zweimal pro Kommunalwahlperiode soll der Rat Gelegenheit erhalten, nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen über den Umsetzungsstand sowie gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergänzungen zu beraten.

 

B. Für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren erarbeitet die Verwaltung ein Arbeitsprogramm auf der Ebene der Empfehlungen und Maßnahmen und legt dieses Programm dem Rat über die zuständigen Ausschüsse zur Beschlussfassung vor.

 

C: Regelmäßige Unterrichtung der Fachausschüsse

Über den Bearbeitungsstand der einzelnen Projekte berichtet die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen fortlaufend.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise