Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadtamtfrau Simone Haase wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.“

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtamtfrau Simone Haase wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2024 der Dienstposten einer Prüferin in der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Frau Haase erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung des Fachbereichs 10 Zentrale Dienste, der Stabsstelle 0110 Stabsstelle Digitalisierung, Smart-City und des dezentralen Controllings, sowie den Sonderaufgaben und den Datenschutz des Ref. 0140 Referat Rechnungsprüfungsamt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Frau Haase im Rahmen ihrer Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Ihre bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Frau Haaser die Wahrnehmung der Aufgaben einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, sie nunmehr zur Prüferin zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 19. Dezember 2023 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Frau Haase nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Frau Haase ist als Anlage beigefügt.

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