Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Einführung einer Klimawirkungsprüfung von Beschlussvorlagen entsprechend des unten dargestellten Verfahrens wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1, wonach der Rat über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune bestimmt.

 

Hintergrund

Klimawirkungsprüfungen zielen darauf ab, die Auswirkungen von Beschlussvorlagen auf das Klima transparent darzustellen und einzuschätzen. Mit diesen „Klima-Checks“ soll eine Grundlage für eine bessere Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei kommunalen Entscheidungen geschaffen werden.

 

Der Rat hat die Verwaltung am 14.07.2020 aufgefordert zu prüfen, bei welchen Vorlagen die Darstellung der klimatischen Auswirkungen von Beschlüssen des Rates sinnvoll und praktikabel ist (Drs. 20-13805). Nach einem ersten Grob-Konzept (Drs. 20-15005) und verschiedenen Zwischenschritten wird hiermit ein in Komplexität und Aufwand optimiertes Verfahren vorgestellt.

 

Allgemeiner Rahmen der Klima-Checks

Die Klima-Checks fokussieren sich, wie bereits im ersten Konzept vorgesehen und erläutert (Drs. 2015005), auf die folgenden besonders treibhausgasrelevanten und durch Rats­beschlüsse beeinflussbaren Themenfelder:

 

Themenfeld „Gebäude/Energie“

 

Themenfeld „Mobilität/Verkehr“

Neubau (Baugebiete, Gebäude)

 

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Sanierung (Quartiere, Gebäude)

 

Umweltverbund (ÖPNV, Rad-, Fußverkehr) MIV

(Erneuerbare-) Energieversorgung

 

Alternative Antriebe

Tab. 1: Relevante Klima-Check-Themenfelder


 

Auf Beschlussvorlagen wird vermerkt, ob es sich im Sinne von Tabelle 1 um ein klima­schutzrelevantes Thema handelt. Sofern dieses der Fall ist, erfolgt die Klimawirkungsprüfung als Anhang zur Beschlussvorlage (s. „Klima-Check-Muster).

 

Die Bearbeitung der Klimawirkungsprüfung erfolgt dezentral bei der zuständigen Verwaltungseinheit.

 

 

Ablauf der Klima-Checks

Im Klima-Check-Anhang erfolgt eine Einschätzung, ob eine Klimawirkung zu erwarten ist, i. d. R. mit einer kurzen Erläuterung. In bestimmten Fällen kann das Verfahren jedoch abgekürzt und auf weitere Begründungen und Erläuterungen verzichtet werden.

 

Das ist zum einen der Fall, wenn der Beschluss grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, einen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende zu leisten. Die insgesamt klimafreundliche Aus­richtung des Beschlusses (z. B. zur Verbesserung des ÖPNV oder von Fuß- und Radverkehr) ist entscheidend und hat Vorrang vor dem damit verbundenem Energie- und Ressourcen­verbrauch. Es muss keine aufwendige Abwägung verschiedener positiver und negativer Aspekte der Planung erfolgen.

 

Zum anderen gilt die „Ausstiegsklausel“, wenn eine übergeordnete Verpflichtung oder andere Gründe vorliegen, die die Umsetzung des Beschlusses erforderlich machen (Pflichtaufgabe, Ratsbeschluss, Sicherheitsaspekte etc.). Der Bau neuer Kindergärten beispielsweise ist mit Treibhausgasemissionen verbunden, aber als kommunale Pflichtaufgabe unumgänglich, muss also nicht extra begründet werden.

 

Da sich die Frage nach dem „Ob“ an dieser Stelle nicht stellt, ist das „Wie“ der Umsetzung entscheidend. Folgerichtig treten Optimierungsmaßnahmen zur Minderung klimatischer Auswirkungen in den Fokus. Für Beschlussvorlagen zu Baugebieten, für den Hochbau und im Bereich Tiefbau und Mobilität werden die klimaschutzrelevanten Aspekte in Form von Checklisten dargestellt, die einen kompakten Überblick bieten. Bei anderen relevanten Beschlussthemen kann eine verbale Erläuterung zu den Klimaschutzaspekten erfolgen. Grundsätzlich werden diese auch in flankierenden Grundsätzen, wie etwa in der beschlossenen Leitlinie „Klimagerechtes Bauen“ (Drs. 22-18907) näher konkretisiert.

 

Abschließende Anmerkung

Das hier vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht eine Einordnung der Klimaschutzaspekte eines Beschlusses und ist gleichzeitig im Aufwand überschaubar.

 

Es wurden bewusst Ausnahmen und Abkürzungen im Verfahren definiert. So ist es nicht sinnvoll, immer wiederkehrende und zeitaufwändige Grundsatzdiskussionen im Rahmen einzelner Vorlagen zu führen, obgleich deren Umsetzung ohnehin erforderlich ist (bspw. erforderliche Infrastrukturmaßnahmen). Eine klare Definition und grundsätzliche Ver­ständigung über den Rahmen der Klima-Checks erhalten deren Wirksamkeit, da diese zu zielführenden Diskussionen an relevanten Stellen anregen.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise