Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24438
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer bzw. eines Wahlbevollmächtigten und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig (VG) endet am 31. März 2025. Die Neuwahl erfolgt durch einen Ausschuss am VG, der gemäß § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unter anderem aus sieben Vertrauenspersonen besteht.
Diese Vertrauenspersonen werden wiederum gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) durch eine Versammlung der sogenannten Wahlbevollmächtigten gewählt.
Zu diesem Zweck wählen die Vertretungskörperschaften der Kreise und kreisfreien Städte des Verwaltungsgerichtsbezirkes gemäß §78 Abs. 1 Satz 2 NJG jeweils ein Mitglied (Wahlbevollmächtigter bzw. Wahlbevollmächtigte) und ein stellvertretendes Mitglied für die Versammlung. Zum Verwaltungsgerichtsbezirk gehören die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Der oder dem Wahlbevollmächtigten der Stadt Braunschweig fällt kraft Gesetzes die Aufgabe zu, die erste Versammlung der Wahlbevollmächtigten für den Verwaltungsgerichtsbezirk Braunschweig einzuberufen, welche für Ende Januar 2025 vorgesehen ist.
Traditionell wurde bei früheren Wahlen von Wahlbevollmächtigten, zuletzt im Jahr 2019, in Braunschweig der Ordnungsdezernent zum Wahlbevollmächtigten und die Leitung des Rechtsreferats zu seiner Stellvertretung gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, an diesem Verfahren festzuhalten.
