Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Herr Stadtrat Holger Herlitschke, Leiter des Dezernates VIII Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat, wird auf seinen Antrag mit Ablauf des 31. Dezember 2024 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit entlassen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Herr Stadtrat Holger Herlitschke hat mit Antrag vom 10. September 2024 seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024 beantragt.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist der Beamte zu entlassen, wenn er die Entlassung in schriftlicher Form verlangt.

 

Die Entlassung ist gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) für den beantragten Zeitpunkt zu verfügen. Sie kann jedoch gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 NBG solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate.

 

Zuständig für die Entlassung eines Beamten auf Zeit ist der Rat als oberste Dienstbehörde.

 


 

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