Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24444
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlassung eines Beamten auf seinen Antrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Stadtrat Holger Herlitschke hat mit Antrag vom 10. September 2024 seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024 beantragt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist der Beamte zu entlassen, wenn er die Entlassung in schriftlicher Form verlangt.
Die Entlassung ist gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) für den beantragten Zeitpunkt zu verfügen. Sie kann jedoch gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 NBG solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate.
Zuständig für die Entlassung eines Beamten auf Zeit ist der Rat als oberste Dienstbehörde.
