Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24472-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 08.10.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Die Brücke Ferdinandstraße, eine zweifeldrige Bcke in Eisen- und Betonkonstruktion, die 1900 erbaut wurde und den westlichen Umflutgraben der Oker überbrückt, ist als Einzeldenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ausgewiesen. Die Brücke wurde nach einem Entwurf des damaligen Stadtbaurats Ludwig Winter und des Ingenieurs Gustav Menadier baukünstlerisch im eleganten Jugendstil ausgeformt. Die Ferdinandbrücke ist als eines der ersten Bauwerke nach einer damals noch unerprobten Bauweise (Konstruktionssystem Möller) errichtet, das später für mehr als 500 Objekte zum Einsatz kam. Zu den schützenswerten Elementen der Brückenoberseite gehören unter anderem das gusseiserne ornamentierte Geländer und die Sandsteinpfeiler mit darüber platzierten Laternen.

 

An der Erhaltung des Brückenbauwerks besteht ein öffentliches Interesse aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, für Siedlungsgeschichte sowie für Technikgeschichte, außerdem aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßen- und Ortsbild.

 

Bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten eines Baudenkmals ist die historische Form und Materialität im Grundsatz zu bewahren. Die genannten Ausstattungsmerkmale prägen das Bauwerk in besonderer Weise und sind daher in der jetzigen Form zu erhalten bzw. in historisierter Form wiederherzustellen. Anlagen in der Umgebung von Baudenkmäler dürfen nach § 8 NDSchG nur errichtet bzw. verändert werden, wenn sie das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht beeinträchtigen.

 

Zu 2.: Im Rahmen der Planung der Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Ferdinandbrücke werden neben den funktionalen Anforderungen einer Fußnger- und Radverkehrsbrücke und den o. g. denkmalfachlichen Belangen auch stadtbildpflegerische und umwelttechnische Belange geprüft. Verschiedene Anregungen liegen dazu bereits vor, die geprüft wurden und soweit möglich berücksichtigt werden.

 

Zu 3.: Die Planung zur Instandsetzung der Ferdinandbrücke wurden vor kurzem begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Umleitungsführung r den Fuß- und Radverkehr noch nicht abschließend festgelegt.

Im nahen Umfeld der instandzusetzenden Brücke sind ausreichend Möglichkeiten für eine Querung der Oker vorhanden. Hier seien die Hohetorbrücke im Norden und die Wilhelmitorbrücke im Südwesten genannt.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise