Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24198-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Sulzbacher Straße 46, 47 und 48
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 22.08.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Im Bereich des verengten Durchganges vom Saarplatz zur Neunkirchener Straße entlang der Grundstücke Sulzbacher Straße 46, 47 und 48 ergibt sich aus dem vermehrten Abstellen von E-Rollern, Fahrrädern mit Anhängern und Lastenrädern eine immer problematischere Verkehrssituation, da den Anwohnern zunehmend ein konfliktfreies Erreichen bzw. Verlassen der eigenen Garagen bzw. Grundstücke unmöglich gemacht wird.
Die Verwaltung wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen im Bereich Sulzbacher Straße 46, 47 und 48 (z.B. Beschilderung oder auch Markierung auf der Verkehrsfläche) darauf einzuwirken, dass die vorweg beschriebene Verkehrssituation entschärft wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorab teilt die Verwaltung mit, dass es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keine pauschalen Parkverbote für Fahrräder und Lastenräder auf Gehwegen gibt. Der Durchgang im Bereich Sulzbacher Straße 46, 47 und 48 ist entsprechend ausgeschildert. Ein Verstoß gegen die StVO liegt nur dann vor, wenn Fußgänger durch das Abstellen der Räder geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Nach einer Überprüfung vor Ort konnte dies nicht festgestellt werden.
Um die Situation dennoch zu entschärfen, wird die Verwaltung in Absprache mit den E-Roller-Betreibern in Braunschweig im weiträumigen Bereich um den Saarplatz eine Parkverbotszone einrichten und in diesem Zuge eine ausgewiesene Parkzone für E-Roller schaffen, um eine zentrale Abstellmöglichkeit zu gewährleisten (s. Anhang).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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608,3 kB
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