Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24044-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sicherstellung der Passierbarkeit von Gehwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 08.08.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, dass die Gehwege im Stadtbezirk für mobilitätseingeschränkte Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Beauftragte Firmen wie BELLIS und ALBA sollen angewiesen werden, im Rahmen ihrer Tätigkeiten die Nutzbarkeit von Gehwegen nicht bzw. nur so wenig wie nötig einzuschränken.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist der Anregung des Stadtbezirksrats gefolgt und hat die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) sowie die Bellis GmbH angewiesen, im Rahmen ihrer Tätigkeiten die Nutzbarkeit von Gehwegen nicht bzw. nur so wenig wie nötig einzuschränken.
Zudem wird ALBA dieses Anliegen in der Jahressicherheitsunterweisung im Herbst thematisieren. Ebenfalls wird die Bellis GmbH ihre Beschäftigten dahingehend sensibilisieren.
Zu beachten ist insbesondere bei Verkehrszeichen, dass eine Aufstellung gemäß der Straßenverkehrsordnung und den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften erfolgt. Demnach dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von der Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen. Diese Vorgaben sowie örtliche Gegebenheiten lassen eine andere Aufstellung teilweise nicht zu.
