Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24486-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Infrastrukurentwicklung im Zusammenhang mit dem Baugebiet Rautheim-Möncheberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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23.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Rautheim-Möncheberg, RA 29, (DS-Nr. 22-19235) wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog als Ergänzung zum förmlichen Bauleitplanverfahren beschlossen (DS-Nr. 22-19235-03).
In diesem Zusammenhang wurden von der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fragen zu den Punkten 2 und 5 gestellt, zu denen nachfolgende Ausführungen erfolgen.
Zu 1:
Die Bedarfe der sozialen Infrastruktur werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens unter Einbeziehung und Beteiligung der jeweils zuständigen Fachdienststellen geprüft. Die konkreten Flächenbedarfe (Bedarfsberechnung) sowie Lage werden bis zur Beteiligung der Behörden (parallel Fachbereiche) gemäß § 4 (2) und der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB auf Basis der geplanten Wohneinheiten und Wohnformen sowie der Versorgung der angrenzenden Einzugsbereiche ermittelt und in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt werden. Es zeichnet sich ab, dass verschiedene der in den Punkten 2 und 5 genannten Einrichtungen der sozialen Infrastruktur nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Rautheim-Möncheberg“, RA 29 untergebracht werden können bzw. nicht durch den Bebauungsplan geregelt werden.
Die Verwaltung ist mit Vertretungen aus dem Stadtbezirksrat und der Bürgerinitiative in regelmäßigem Austausch. Darüber hinaus werden die Gremien im Rahmen der Beteiligung zum Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB, zum Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB anhand der Bebauungsplanunterlagen sowie über die Vorstellung der Entwurfsplanung im Stadtbezirksrat informiert.
Zu 2.:
Kinder- und Jugendspielflächen:
Innerhalb des neuen Plangebietes werden sowohl die neuen, aus dem Plangebiet RA 29 resultierenden Bedarfe an Kinder- und Jugendspielflächen gedeckt, als auch die ggf. erforderlichen Ersatzstandorte (z. B. Verlegung des Jugendspielplatzes) nachgewiesen.
Die sich aus der Bedarfsberechnung herzuleitenden Kinder- und Jugendspielflächen im Baugebiet „Rautheim-Möncheberg“ werden in Größe und Lage innerhalb der öffentlichen Grünflächen festgesetzt. Die konkrete Umsetzung beginnt i.d.R. ca. 2 Jahre nach Erschließungsbeginn, die Umsetzung soll dann innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Kindertagesstätte:
Für die zusätzlichen Bedarfe zur Kindertagesbetreuung aus dem Baugebiet Rautheim-Möncheberg sind nach bisherigem Stand der Planung zwei Kita-Standorte für jeweils fünf Gruppen vorgesehen.
Familienzentrum, Nachbarschaftszentrum, Kultureinrichtung, Jugendeinrichtung, Ärztezentrum:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Rautheim-Möncheberg“, RA 29 stehen die Baurechte auch für diese Einrichtungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich zunächst um ein Angebot. Die Stadt hat keine Möglichkeiten, diese Nutzung verbindlich durch den Bebauungsplan vorzugeben. Im Rahmen der nachfolgenden Konzeptvergaben kann die Stadt allerdings darauf hinwirken, eine entsprechende Ausstattung im Plangebiet zu realisieren.
Schulen:
Nach den Ausführungen in Ds 23-22323-01 sind die Grundschulen (GS) Lindenberg und Rautheim vom zu erwartenden Anstieg der Schülerzahlen infolge der zusätzlichen Wohnbebauung betroffen. Wie mittel- und langfristig die benötigten Schulraumkapazitäten hergestellt werden können, ist aktuell in der Prüfung. Dabei geht es neben einer möglichen Änderung der Schulbezirkssatzung – sobald es die Schülerzahlentwicklung erfordert – insbesondere um den Ausbau der bisher zweizügigen GS Lindenberg. Bei den Planungen hierfür werden sowohl die Herstellung der Ganztagsinfrastruktur als auch die zukünftig benötigten Sporthallenkapazitäten mitberücksichtigt. Nach Abschluss der Prüfungen wird den politischen Gremien ein entsprechendes Raumprogramm für die zu erweiternde Schule vorgelegt.
Sporteinrichtungen:
Zur bedarfsgerechten Anpassung der Schulsportinfrastruktur in BS-Rautheim hat die
Verwaltung in der öffentlichen Mitteilung vom 15.03.2024 (23-22323-01) ihre
Stellungnahme abgegeben.
Feuerwehrhaus:
Für die Ortsfeuerwehr Rautheim wäre ein Ersatzneubau im Bereich der Bebauungspläne RA 13 bzw. RA 22, nördlich Braunschweiger Straße, aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil und der guten verkehrstechnischen Anbindung favorisiert. Im Rahmen der Flächenvorsorge müssen dabei die für Feuerwehrhäuser üblichen Flächen in der Größenordnung 1.800 m² vorgesehen werden. Alternativ wäre eine Realisierung im Geltungsbereich des Baugebietes „Rautheim-Möncheberg“ grundsätzlich denkbar, wenn die vorgenannten Flächen nicht in Frage kämen.
Zu 3.:
Siehe Antwort zu 2.
