Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24484-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand flächendeckendes Sirenenwarnsystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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23.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.10.2024 [24-24484] wird wie folgt Stellung genommen:
Am 10.09.2020 fand der 1. bundesweite Warntag statt, dessen Ergebnis bundesweit sehr ernüchternd ausfiel. In der Folge wurde die Verwaltung durch den Verwaltungsausschuss beauftragt, ein umfassendes Warnkonzept inklusive eines flächendeckenden Sirenensystems zu erstellen und dem Rat der Stadt über die Ausschüsse zum Beschluss vorzulegen (DS 20-14324 und 20-14955).
Nach einem Zwischenbericht der Verwaltung zum Sachstand mit den grundlegenden Planungen des Konzepts zur Warnung der Bevölkerung (DS 21-16820) wurde dieses in seiner Beschlussfassung (DS 22-18548) durch den Rat der Stadt verabschiedet und der Auftrag zur Umsetzung an die Verwaltung erteilt. Über den aktuellen Sachstand des Wiederaufbaus eines flächendeckenden Sirenensystems wurde im Anschluss kontinuierlich berichtet (vgl. DS 22-19406-01, 23-20752, 23-21849-01 und 24-23599). Bereits in der DS 23-21849-01 wurde sehr konkret von geplanten 106 Standorten gesprochen. Dies ergänzt um den Hinweis, dass es nach den Standortbegehungen, aufgrund der örtlichen Begebenheiten, noch zu Veränderungen der Standorte kommen könnte.
In der Mitteilung 24-23599 wurde zudem durch die Verwaltung der aktuell geplante Projektverlaufsplan mitgeteilt. Unterdessen wurden auch die beiden mündlichen Anfragen vom 28.08.2024, bezogen auf den damaligen Kenntnisstand, mündlich durch die Verwaltung beantwortet.
Anhand des in der Mitteilung 24-23599 dargestellten Projektverlaufsplans ist die Verwaltung gegenwärtig mit dem Teilprojekt der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Errichtung des Sirenensystems befasst. Hierzu hat die Verwaltung mit dem Planungsbüro den Auftragswert abzuschätzen und die Mittel für die erwarteten finanziellen Aufwendungen bereitzustellen. Da die erstmalige Kostenschätzung für den Wiederaufbau aus dem Jahr 2020 stammt und sich die Kosten seitdem sehr stark erhöht haben, musste die mit der Projektleitung betraute Hochbauverwaltung eine überplanmäßige Auszahlung für 2024 beantragen, um die Vergabe der Leistung anstoßen zu können. Dabei hat die projektleitende Fachverwaltung die aktuellsten Informationen in der DS 24-24262-02 wiedergegeben.
Wie anhand der oben aufgeführten Genese erkennbar, hat die Verwaltung kontinuierlich und transparent zum jeweiligen Stand des Projekts berichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Planungsbüro hat für die effiziente Abdeckung des Stadtgebietes 107 Sirenenstandorte mit verschiedenen Leistungsstufen (Anzahl der Hörner), mit normaler Anordnung (kreisrunde Abstrahlung) oder in gerichteter Anordnung (ovale Abstrahlung) ermittelt.
Eine entsprechende Karte mit der flächendeckenden Ausleuchtung des Stadtgebiets ist als Anlage beigefügt.
Die meisten Sirenen werden auf öffentlichen Grundstücken oder Gebäuden errichtet. Für einen geringen Teil der Standorte müssen noch Gespräche mit den privaten Eigentümern der Grundstücke/ Gebäude geführt werden.
Zu Frage 2:
Es werden in Absprache mit dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in der Stadt Braunschweig die folgenden Warntöne verwendet:
1. Warnung: einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
2. Entwarnung: einminütiger gleichbleibender Heulton
Die Installation und Inbetriebnahme des Sirenenwarnsystems soll mit einer entsprechenden Risikokommunikation, z. B. in der Presse und bei Social Media, begleitet werden, um die Bürgerinnen und Bürger über die Sirenenwarntöne zu informieren.
Zusätzlich sollen Informationsveranstaltungen, wie der jährliche Warntag oder z. B. der Tag der Feuerwehr dazu dienen, mit den Menschen in Kontakt zu kommen. Hierzu soll u. a. auch eine Vorführsirene mit reduzierter Lautstärke eingesetzt werden.
Zu Frage 3:
Die Ausschreibung der Bauleistung wird im November 2024 von der Zentralen Vergabestelle veröffentlicht. Durch die üblichen Fristen kann mit einer Vergabe im Januar 2025 gerechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die ersten Standorte mit der Ausführungsfirma begangen. Aufgrund der marktüblichen Lieferzeiten für Sirenensysteme kann mit einem Beginn der Bauleistungen frühestens im Frühsommer 2025 geplant werden. Die Umsetzung von ca. 50 Standorten pro Jahr gilt als branchenüblich, weshalb die letzten Sirenenstandorte voraussichtlich im Sommer 2027 in Betrieb gehen werden.
Da geplant ist, dass jeder Sirenenstandort individuell angesteuert werden kann, ist eine Inbetriebnahme und Ansteuerung einzelner Sirenen direkt nach deren Installation schon ab 2025 möglich und sorgt in den entsprechenden Bereichen sobald wie möglich für eine weitere Erhöhung der Sicherheit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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