Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24490-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenz in den Haushaltsberatungen sicherstellen - Einsparvorschläge inklusive ihrer Auswirkungen offenlegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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24.10.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme [DS 24-24333-01 vom 17.09.2024] zur Anfrage der CDU-Fraktion [DS 24-24333 vom 04.09.2024] sowie auf die Beantwortung der Anfrage zum Haushalt 2025/2026 A004 ("Ergebnisverbesserungen" im Planungsverfahren) der Gruppe die Die FRAKTION. - DIE LINKE, Volt, Die PARTEI. Ergänzend gibt die Verwaltung folgende Hinweise:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage steht die Stadt Braunschweig unbestreitbar vor einer großen Konsolidierungsaufgabe. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren verschiedene Ansätze verfolgt um Ergebnisverbesserungen zu erzielen:
Im Rahmen der Haushaltsoptimierung erfolgte ein aufwendiger und partizipativ angelegter Prozess in Zusammenarbeit mit der KGSt (HHO). Dabei wurde bereits vor wenigen Jahren eine Vielzahl an konkreten Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet und im Jahr 2020 durch Ratsmitteilungen [DS 20-14553 und DS 20-12799] zur Beratung vorgelegt. Im Ergebnis dieses Prozesses wurden diese Vorschläge jedoch nur zum Teil durch die Ratsfraktionen aufgegriffen und umgesetzt. Die Bereitschaft der Ratsfraktionen zur Einbringung eigener Konsolidierungsmaßnahmen für eine tatsächliche Ergebnisverbesserung, auch im Rahmen der Fraktionsanträge zu Doppelhaushalten, ist kaum erkennbar.
Es wurde für den Doppelhaushalt 2023/2024 von der Verwaltung eine andere Konzeption verfolgt, wonach pauschale Ergebnisverbesserungen, welche erst während des Haushaltsvollzugs auf die Teilhaushalte verteilt und umgesetzt wurden (globale Minderausgabe). In der Nachbetrachtung dieser Maßnahme ist festzustellen, dass ein hoher zeitlicher Aufwand erforderlich ist, damit der beabsichtigte Konsolidierungseffekt eintritt. Der Umsetzung liegt eine intensive Abstimmung zugrunde, wie die pauschale Ergebnisverbesserung auf die einzelnen Teilhaushalte verteilt werden. Darüber hinaus besteht ein intensiver Abstimmungsbedarf in der laufenden Haushaltsbewirtschaftung.
Für den kommenden Doppelhaushalt hat sich die Verwaltung als Reaktion auf die stark angespannte Haushaltslage für eine pauschale Reduzierung in Höhe von 3 % auf die Sachaufwandsbudgets der Teilhaushalte (u. a. ohne Personal, Instandhaltungen und Abschreibungen) zum Haushaltsentwurf entschieden, von der allein die Teilhaushalte der Fachbereiche 40, 51 und 37 ausgenommen wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 an die angemeldeten Mehrbedarfe der Organisationseinheiten ein strenger Maßstab angelegt.
Hierbei ist es üblich, dass die nicht alle gemeldeten Mehrbedarfe plausibilisiert werden können. Insgesamt konnte eine Ergebnisverbesserung von rd. 45 Mio. € p.a. erzielt werden. Hiervon sind 15 Mio. € in den Jahren 2025 und 2026 auf die pauschale Reduzierung von 3 % zurückzuführen. Die auf die Teilhaushalte bezogenen Reduzierungen der Aufwandsbudgets sind in der beigefügten Übersicht dargestellt. Der ordentliche Sachaufwand im Ergebnishaushalt aller Teilhaushalte betrug vor dem Abzug der pauschalen Ergebnisverbesserung in 2025 rd. 866 Mio. € und in 2026 rd. 895 Mio. €.
Gem. dem Erlass „Hinweise zur Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung von Haushaltssicherungskonzepten und -berichten (§ 110 Abs. 8 NKomVG)“ („HSK-Erlass“) vom Nds. Innenministerin darf ein pauschaler Konsolidierungsbeitrag einen Betrag von 2 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen nicht überschreiten. Nach dem HSK-Erlass wäre für den Doppelhaushalt 2025/2026 ein pauschaler Konsolidierungsbeitrag in 2025 und 2026 von rd. 27 Mio. € zulässig. Die von der Verwaltung berücksichtigte Ergebnisverbesserung liegt unter dieser Grenze.
Eine Umsetzung der pauschalen Reduzierung erfolgte, sofern die budgetverantwortlichen Organisationseinheiten keine anderen Haushaltsstellen benannt haben, aus Vereinfachungsgründen jeweils bei der Haushaltsstelle mit dem höchsten Ansatz im Sachaufwands-Budget der jeweiligen Teilhaushalte. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs besteht aufgrund der bestehenden Deckungsfähigkeiten gem. § 19 KomHKVO für die budgetverantwortlichen Organisationseinheiten die Möglichkeit, die verfügbaren Budgets flexibel zu bewirtschaften. Zum Zeitpunkt des Haushaltsentwurfs 2025/2026 handelt es sich um eine Momentaufnahme im Planungsverfahren für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in dem insbesondere der Planungshorizont für das 2. Planjahr mit Unsicherheiten verbunden ist und somit einzelne Maßnahmen nur schwer zu benennen sind.
Die Instrumente des Neuen Steuerungsmodell (NSM) wurden seit 1997 sukzessive eingeführt. Hierzu zählt z. B. die Einführung von Budgets mit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Aufwendungen innerhalb dieser Budgets. Sinn und Zweck der Einführung der Budgets war eine flexible Aussteuerung der Budgets mit einer dezentralen Fach- und Finanzverantwortung. Die zum Doppelhaushalt 2025/2026 gewählte Konsolidierungsmethode greift den Sinn und Zweck der Budgets auf und nutzt den Vorteil, einer unterjährigen Aussteuerung der Budgets unter Berücksichtigung fachlicher Belange, wie beispielsweise durch Ertragssteuerung, Aufwandsreduzierung, Standardreduzierung, aber auch durch externe Effekte und etwaige Unterstützungen der staatlichen Ebene. Der Budgetgedanke und die Flexibilität sollten gewahrt werden, um mit fortschreitender Erkenntnis über die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen reagieren zu können. Dieses Vorgehen stützt die seit langer Zeit etablierte dezentrale Ressourcenverantwortung. Aus Sicht der Verwaltung schränkt jede vorherige Festlegung wo in einem Budget Verbesserungen erwirtschaftet werden sollen, die Flexibilität und den Budgetgedanken ein.
Über den unterjährigen Haushaltsverlauf wird im Rahmen der bestehenden Konzeption zur Berichterstattung [DS: 22-18055; 23-20787und 24-2223657] bei Doppelhaushalten im ersten Quartal 2026 berichtet.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beschlussfassung des Antrags nicht erforderlich.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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