Rat und Stadtbezirksräte

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Mitteilung - 24-24535

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

In der Ratssitzung am 17.09.2019 wurde nach Vorberatung im Planungs- und Umwelt-, Finanz- und Personal, Grünflächen- und Verwaltungsausschuss das Elektromobilitätskonzept für den Konzern Stadt Braunschweig (Drucksache Nr. 19-11425) mehrheitlich beschlossen. Das Konzept sieht im Wesentlichen vor, dass multimodale Fahrzeugpools an Pilotstandorten der Stadtverwaltung aufgebaut werden, auf die die Bediensteten der Stadtverwaltung zugreifen können. Die dienstliche Mobilität soll dabei so effizient, niederschwellig und klimafreundlich wie möglich sein. Dazu sollen die bestehenden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzt werden und der Zugang zum Umweltverbund (Fahrrad, zu Fuß, ÖPNV) erleichtert werden. Zur Erreichung dieses Ziels wurden Maßnahmen entwickelt, die von der Verwaltung umgesetzt werden sollten.

 

In der Ratssitzung vom 19.12.2023 wurde bereits ein Sachstandsbericht vorgestellt, der hier noch einmal in aktualisierter Fassung aufgegriffen wird. Zudem werden die Ergebnisse einer Umfrage zur Poolnutzung vorgestellt.

 

Sachstandsbericht zu den einzelnen Maßnahmen:

Im Folgenden wird der Sachstandsbericht zu den einzelnen Maßnahmen aus dem Elektromobilitätskonzept dargelegt.
 

1. Organisatorische Bündelung / Zentralisierung der Verwaltung des gesamten städtischen Fuhrparks (Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Arbeitsmaschinen usw. mit Ausnahme des Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenbestandes des FB 37) einschließlich der Anerkennung der dienstlich genutzten Privat-Pkw

 

Warum:  Eine Bündelung / Zentralisierung der Verwaltung des städtischen Fuhrparks hätte den Vorteil, dass alle Fuhrparkprozesse besser organisiert und kontrolliert werden könnten. Ein zentrales Fuhrparkmanagement ist notwendig, um einen Überblick über alle Daten für Entscheidungen im Fuhrpark zu haben. So könnte beispielsweise bei kurzfristigen veränderten Fahrzeugbedarf besser Fahrzeuge fachbereichsübergreifend getauscht werden. Eine Reduzierung der Flottengröße bzw. eine Reduzierung der kurzfristig angemieteten Fahrzeuge wäre hier das angestrebte Ergebnis.

 


Status Quo: Für den Fahrzeugpool am Standort BC III wurden die poolbaren Fahrzeuge der in das BC III ziehenden Organisationseinheiten vom Fachbereich 67 übernommen und in den Fahrzeugpool integriert. Die Verwaltung dieser Fahrzeuge übernahm der FB 67. Ebenso wurde am Standort Rathaus das Elektrofahrzeug des FB 66 in den Pool aufgenommen und wird nun von FB 67 verwaltet. Die Poolfahrzeuge werden auch kurz- bis teilweise mittelfristig von anderen nicht den Poolstandorten zugehörigen Organisationseinheiten genutzt (z.B. Wahlamt, Musikschule).

 

Eine Anerkennung dienstlich genutzter Privat-Pkw ist derzeit am BC III nur in Ausnahmefällen möglich. Am Rathaus bleiben dienstlich genutzte Privat-Pkw weiterhin anerkannt, da hier der Fahrzeugpool noch nicht ausreichend dimensioniert ist, um den Mobilitätsbedarf zu decken.

 

Die beschlossene Zentralisierung des gesamten städtischen Fuhrparks mit Ausnahme des FB 37 soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.

 

2. Beschaffung einer Fuhrparkmanagementsoftware in Verbindung mit der Einführung einer verwaltungsweiten zentralen Reparaturkostensteuerung und eines Schadensmanagements

 

Warum: Mittels einer Fuhrparkverwaltungssoftware lassen sich alle den Fuhrpark betreffende Daten bündeln und auswerten. Insbesondere für die Schadens- und Reparatursteuerung sowie für die termingerechte Erinnerung an Wartungs- und TÜV-Termine ist eine Software zur Unterstützung notwendig.

 

Status Quo: Nach der Beschaffung und Einrichtung der Schlüsselschränke mit integrierter Buchungssoftware für die Poolfahrzeuge wird die Fuhrparksoftware ausgeschrieben, die eine Schnittstelle zur Buchungssoftware beinhalten soll.

 

3. Pooling und Sharing von Dienstfahrzeugen (ePkw/Pedelecs) an den Pilotstandorten „Rathauskomplex“, „BC III“ und „Auguststraße/Ägidienmarkt“ (FB 66) und ggfs. an weiteren Standorten einschließlich der erforderlichen Spitzenlastabdeckung

 

Warum: Um die Fahrzeuganzahl und die Auslastung der Fahrzeuge zu erhöhen, ist es von Nöten Dienstfahrzeuge zu poolen und für ein verwaltungsinternes Sharing bereitzustellen. So können mittel- und langfristig Kosten durch die verringerte Anzahl an Fahrzeugen und durch die dadurch resultierende verringerte Anzahl an Reparaturen und Wartungen eingespart werden.

 

Status Quo: Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es zwei Pilotstandorte, die über je einen multimodalen Fahrzeugpool verfügen, das BC III und das Rathaus. Der Fahrzeugpool am BC III ist mit dem Umzug der betreffenden Organisationseinheiten ins BC III im August/September 2023 sukzessive aufgebaut worden. Aktuell besteht er aus 16 Pkw mit Verbrennungsmotor, 1 Wasserstofffahrzeug, 15 ePkw, einem Transporter mit Verbrennungsmotor, 9 Pedelecs und 1 E-Lastenrad. Die Größe des aktuellen Fahrzeugpools wird kurzfristig reduziert, da Pkw mit Verbrennungsmotor zeitnah ausgemustert werden. Circa 400 Bedienstete[1] können auf den Fahrzeugpool des BC III zugreifen. Die Hauptnutzer sind die Fachbereiche 65 und 67 sowie die Referate 0670 und 0680. Am BC III gibt es, bis auf weniger Ausnahmen, keine dienstlich anerkannten Privat-Pkw mehr. Weitere nutzende Organisationseinheiten, die zwar nicht im BC III sitzen, aber derzeit Fahrzeuge für kurze oder teils längere Zeit ausliehen sind u.a. die Musikschule, das Wahlamt, die Marktaufsicht und die Sozialberatung.

 

Im Dezember 2023 konnte auch der Fahrzeugpool im Rathaus gestartet werden. Dieser besteht derzeit aus 5 ePkw und 2 Pkw (LPG), sowie einem E-Lastenrad und einem Pedelec. Auf den Fahrzeugpool können circa 800 Mitarbeitende[2] zugreifen. Vielfahrende Organisationseinheiten am Standort Rathaus sind insbesondere der Fachbereich 66 und die Stelle 20.43. Dienstlich anerkannte Privat-Pkw sind bis auf Weiteres zugelassen.

 

An beiden Pilotstandorten wurden Karten für den lokalen CarSharing-Betrieb, SheeperSharing, bereitgelegt. Aufgrund der mangelnden Nutzungsbereitschaft bzw. –bedarf wurden diese Karten aber zu Ende Juli 2024 gekündigt.

 

Die Planungen für den Poolstandort Auguststraße laufen.

 

 

4. Aufbau der Ladeinfrastruktur an den Pilotstandorten unter Einbezug staatlicher Förderprogramme

 

Warum: Zusammenhängend mit der Beschaffung von Elektrofahrzeugen benötigt es eine Ladeinfrastruktur, sodass die Elektrofahrzeuge geladen werden können. Für die Poolfahrzeuge ist es von Nöten, dass pro Fahrzeug ein Ladepunkt bereitgehalten wird.

 

Status Quo: Für die Poolfahrzeuge sind am Standort BC III 15 Ladepunkte in der Tiefgarage. Weitere auf dem Parkdeck 1 des Shoppingcenters wurden beim Vermieter bereits angefragt und können voraussichtlich zum Ende des Jahres dort angemietet und in Betrieb genommen werden. Am Standort Rathaus sind 5 Ladepunkte vorhanden.

 

5. Einführung der digitalen Fahrzeugbuchung/Beschaffung einer Dispositionssoftware für Dienstfahrten

 

Warum: Ein wirtschaftlich und logistisch sinnvolles Pooling und Sharing von Fahrzeugen kann nur mit Hilfe einer Dispositionssoftware organisiert und umgesetzt werden. Ein Algorithmus kann die Fahrzeuge nach Kriterien automatisch disponieren. Ein Überbuchen von Fahrzeugen wäre nicht mehr möglich. Zudem könnten Fahrzeuge, die frühzeitig zurückgegeben werden, direkt wieder ausgegeben werden.

 

Status Quo: Alle Fahrzeuge (d.h. Pedelecs und Pkw) werden derzeit über Outlook gebucht. Jedes Fahrzeug hat eine eigene Outlook-Kalender-Ressource, über die es analog einer Raumbuchung gebucht werden kann. Insbesondere bei den Pkw am BC III kann dies teilweise mühsam sein, da alle Kalender gleichzeitig geöffnet werden müssen, um ein freies Fahrzeug in dem gewünschten Zeitslot zu finden. Oftmals werden die Fahrzeuge nicht abgeholt oder länger gebucht als tatsächlich benötigt. Intelligente Schlüsselschränke mit integrierter Buchungssoftware wurden ausgeschrieben und der Zuschlag wurde am 8.10.2024 erteilt.

 

6. Organisatorische Regelungen zum leichten Zugriff auf die unterschiedlichen Formen dienstlicher Mobilität mit dem Ziel einer vorrangingen Nutzung umweltverträglicher Mobilitätsangebote

 

Warum: Der ungesteuerte Einsatz von Privat-Pkw innerhalb der dienstlichen Mobilität führt regelmäßig dazu, dass alternative Mobilitätsarten ungenutzt bleiben. Eine Abschaffung der Nutzung von Privat-Pkw an den Pilotstandorten ist daher anzustreben und die Nutzung kann nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Zusätzlich muss der Zugriff auf den Fahrzeugpool und die weiteren Formen dienstlicher Mobilität gesteuert werden, sodass die Nutzung umweltverträglicher Mobilitätsangebote zur Regel wird.

 

Status Quo: Innerhalb der Verfügung zur Poolnutzung sind neben den organisatorischen Regelungen der Poolfahrzeugnutzung auch die Nutzung von Pedelecs und ÖPNV genannt. Die Verfügung wird nach Bedarf regelmäßig angepasst.

 

Am BC III wurden keine kostenfreien Parkplätze für Bedienstete bereitgestellt. Dies hatte zur Folge, dass einige Bedienstete auf den ÖPNV umgestiegen sind und mit Bus und Bahn zur Arbeit kommen. Die Einführung des Deutschlandtickets und dessen Bezuschussung durch die Stadt Braunschweig führt zudem zu einer Verlagerung der Mobilität auf den ÖPNV und ist ein wichtiges Signal für die Belegschaft.

 

 

7. Ersatz von Pkw und ggfs. leichten Nutzfahrzeugen durch elektrifizierte Fahrzeuge und Beschaffung von Pedelecs in ausreichender Anzahl unter Einbezug staatlicher Förderprogramme im Rahmen der ab 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung für den Teilhaushalt des FB 67 hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

 

Warum: Im Rahmen des Sauberen-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetzes hat der Gesetzgeber festgelegt, dass insbesondere im Pkw-Bereich emissionsfreie Fahrzeuge und Fahrdienstleistungen beschafft werden müssen. Um die vorgegebenen Grenzen zu erreichen, werden alle Pkw und, soweit verfügbar, auch N1 Fahrzeuge mit Elektromotor ausgeschrieben. Weitere Vorteile von Elektrofahrzeugen sind: Sie sind lokal emissionsfrei. Im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen sind Elektrofahrzeuge leiser, haben geringere Verbrauchskosten pro Kilometer und sind wartungsärmer.

 

Status Quo: Aktuell sind gesamtstädtisch 45 batterieelektrische Fahrzeuge sowie ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug im Einsatz (einschließlich der Poolfahrzeuge). Dies sind 5 VW eUP, 1 Citroen C-Zero, 22 Opel eCorsa, 2 Opel Vivaro E, 13 Opel Combo E, 2 Mega E-Worker und ein Hyundai Nexo. Insgesamt konnten bereits ca. 500.000 € Fördermittel für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen eingeworben werden.

 

8. Aufbau von Ladeinfrastruktur für die städtischen Dienstfahrzeuge, die nicht dem Fahrzeugpool angehören unter Einbezug staatlicher Förderprogramme (sofern verfügbar) im Rahmen der ab 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung für den Teilhaushalt des FB 67 hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

 

Warum: Um Elektrofahrzeuge nutzen zu können, sind Ladepunkte von Nöten, sodass die Fahrzeuge (meist über Nacht) geladen werden können. Je nach Fahrtprofil, welches pro Fahrzeug evaluiert werden müsste, können sich jedoch bei fest zugeordneten Fahrzeugen auch zwei Fahrzeuge einen Ladepunkt teilen und im Wechsel laden.

 

Status Quo: Zusammen mit den Ladepunkten für den Fahrzeugpool sind insgesamt 42 Ladepunkte realisiert (15 in der Tiefgarage des BC III, 5 im Rathaus, 16 in der Dessaustraße (zentraler Betriebshof des FB 67), 2 in der Ludwigstraße (Betriebshof des FB 65) und je ein Ladepunkt in der Fremersdorfer Straße, Lessingplatz 12, Helmstedter Straße und Richard-Wagner-Straße).

 

9. Entwicklung eines Konzeptes zum Aufbau weiterer Fahrradabstellanlagen an Verwaltungsstandorten zur Etablierung der Zweiradmobilität auch für den Weg zur Arbeitsstätte

 

Warum: Laut einer Studie von Agora Verkehrswende von 2019 sind fast 50% aller Pendlerwege zur Arbeit unter 10km lang und damit gut tauglich zur Bewältigung mit

(Elektro-)Fahrrädern. Eine Verlagerung von der Pendlermobilität auf den Umweltverbund würde zu einer Entlastung der Innenstädte und einer Reduzierung der emittierten Emissionen führen. Der Aufbau weiterer Fahrradabstellanlagen an den Verwaltungsstandorten würde ein Pull-Faktor in dieser Verlagerung spielen und wäre zudem ein wichtiges Signal für die Belegschaft und die Bürgerinnen und Bürger, dass Braunschweig den Weg zur klimafreundlichen Stadt 2030 tatsächlich geht.

 

Status Quo: 2021 wurde vom Rat der Umbau des Ratskellers zu einem Fahrradkeller inkl. Dusche und Trockenräume beschlossen. Mit der Umsetzung kann erst begonnen werden, wenn die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind (FB 65).

10. Erfahrungsaustausch der Kernverwaltung mit den städtischen Gesellschaften zur Klärung, inwieweit das Elektromobilitätskonzept innerhalb des Konzerns ausgeweitet werden kann

 

Warum: Ein Austausch von Wissen und Erfahrungen würde den städtischen Gesellschaften helfen aus etwaigen Fehlern zu lernen. Ggf. könnte durch einen Austausch auch gemeinsame Pools entstehen, um so den Fahrzeugbestand im Konzern Stadt Braunschweig zu verringern.

 

Status Quo: noch nicht begonnen. Erste Gespräche sollen Anfang des kommenden Jahres geführt werden.

 

Evaluierung der Buchungsdaten

 

BC III: Es wurden die Buchungsdaten per Outlook im Zeitraum seit Einzug in das BC III, d.h. ab dem 1. August 2023 bis 31. Mai 2024 (= 10 Monate) betrachtet. Dies entspricht 213 Arbeitstagen (montags bis freitags), an denen Fahrzeuge gebucht worden sind.

 

Abbildung 1: Start der Buchungen im BC III.

In diesem Zeitraum wurden 4.982 Pkw-Buchungen getätigt. Das entspricht durchschnittlich ca. 24 Buchungen pro Tag bei einer Anzahl von 28-30 Pkw im Pool. Durchschnittlich wurden die Poolfahrzeuge knapp 4 Stunden gebucht. Der Median liegt bei 3 Stunden. Die Nutzung über die Wochentage ist relativ gleich verteilt, mit einer geringeren Nutzung freitags. Fast die Hälfte der Fahrten starten zwischen 8 Uhr und 10 Uhr. Da die Hallenwarte vom Sportreferat jedoch auch auf den Pool zugreifen und ihre Fahrten meist zwischen 14 und 16 Uhr beginnen, ist eine leichte Verzerrung vorhanden.

 

Im selben Zeitraum wurden 864 Pedelec-Buchungen an insgesamt 188 Tagen getätigt, dies entspricht ca. 4 Buchungen pro Tag bei einer Anzahl von 11 Pedelecs im Pool. Durchschnittlich werden die Pedelecs 2,5 Stunden gebucht. Der Median liegt bei 2 Stunden. Die Nutzung über die Wochentage ist ähnlich verteilt wie bei den Pkw alle Wochentage sind ähnlich ausgelastet, bis auf freitags. Auch die Startzeiten ähneln denen der Pkws. Die Pedelecs werden ebenfalls hauptsächlich ab 8 Uhr bis 10 Uhr gebucht.

 

Rathaus: Der Rathaus-Pkw-Pool wurde Ende 2023 etabliert. Die Buchungsdaten wurden vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 (= 6 Monate) betrachtet. Dies entspricht 122 Arbeitstagen (montags bis freitags), an denen Fahrzeuge gebucht worden sind.

 

Abbildung 2: Start der Buchungen im Rathaus.

In diesem Zeitraum wurden 821 Buchungen getätigt, dies entspricht durchschnittlich 7 Buchungen pro Tag bei einer Anzahl von 5 Pkw im Rathaus-Pool. Durchschnittlich wurden die Pkw gut 3 Stunden gebucht, der Median liegt bei 2,5 Stunden. Die Nutzung über die Wochentage ist relativ gleich verteilt, wobei freitags weniger Buchungen stattfanden. 50% der Buchungen starten zwischen 8 Uhr und 10 Uhr, 42 % der Buchungen starten zwischen 10 Uhr und 14 Uhr.

 

Evaluierung der Umfrage zur Pool-Nutzung

 

Im Zeitraum vom 9. – 20. September 2024 fand eine Umfrage zur Pool-Nutzung an den Standorten BC III und Rathaus statt. Insgesamt haben 200 Bedienstete die Umfrage vollständig beantwortet, davon stammen 134 Antworten von Nutzerinnen und Nutzern aus dem BC III und 66 Antworten von Nutzerinnen und Nutzern des Rathauspools.

 

Fast ¾ der Befragten fahren weniger als 3 x pro Woche zu Auswärtsterminen. ¾ dieser Termine können relativ gut geplant werden, bei ¼ die Termine haben die Bediensteten weniger als 30 Minuten Vorlaufzeit, bevor sie losfahren müssen. 40 % der Fahrtstrecken sind unter 5 Kilometer lang, 75 % der Strecken sind unter 10 Kilometer und könnten somit, theoretisch, auch mit dem Pedelec zurückgelegt werden. Die Befragten gaben an, meist mit dem Dienst-Pkw zu Auswärtsterminen zu fahren. Immerhin 1/3 der Befragten gaben an auch gelegentlich mit dem Umweltverbund (zu Fuß, Rad, ÖPNV) zu Terminen zu gelangen.

 

Durch die Einführung des Fahrzeugpools haben 1/3 der befragten ihr Mobilitätsverhalten geändert. Von diesen Befragten gaben wiederum 1/3 an nun häufiger ein Pedelec zu nutzen (siehe Abbildung 3).

 

Abbildung 3: Änderungen im Mobilitätsverhalten.

Die meisten Befragten hatten bislang nur selten Probleme mit dem Fahrzeugpool. Am häufigsten kam es vor, dass kein Fahrzeug verfügbar war, obwohl eins benötigt wurde. Dies tritt insb. im Rathaus auf. Da dieses Problem bekannt ist, sind dort auch weiterhin Privat-Pkw dienstlich anerkannt. Die Verschmutzung von Fahrzeugen ist am zweit häufigsten genannt, tritt aber dennoch eher selten auf.

 

20% der Befragten ist noch kein Elektrofahrzeug gefahren. Von den Nutzern von Elektrofahrzeugen haben ¾ der Befragten bislang keine Probleme mit den Elektrofahrzeugen gehabt. Die meisten der Befragten hatten Probleme mit dem Starten des Ladevorgangs. Sonstige genannte Probleme beziehen sich auf die Verschmutzung von Fahrzeugen, die Belegung von Fahrzeugen, und nicht gemeldete Schäden.

 

Mit einer offenen Frage wurden die Bediensteten zu ihren Wünschen bezüglich des Fahrzeugpools befragt. Hierbei wurden sich auch größere Fahrzeuge gewünscht als die vorherrschenden Kleinwagen, sodass auch mehrere Personen bequem mitfahren können. Insbesondere am Rathaus wurde der Wunsch nach weiteren Pool-Pkw und Pool-Pedelecs genannt. 

 

Weiteres Vorgehen

 

Im Rahmen der Projektgruppe zur Umsetzung des betrieblichen Mobilitätskonzepts werden sämtliche Maßnahmen, die im Elektromobilitätskonzept genannt und vom Rat der Stadt beschlossen worden, evaluiert und ggf. neue Maßnahmen erarbeitet und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Eine moderate Erhöhung der Anzahl der dienstlichen PKW um einen zusätzlichen PKW (einhergehend mit der Bereitstellung eines entsprechenden Stellplatzes im Rathausinnenhof) erscheintr eine Übergangszeit bis zum Freiziehen des Rathaus-Neubaus empfehlenswert.

 

Über die Ergebnisse der Umfrage und die Buchungsdaten soll in einer der kommenden WIR-Ausgabe berichtet werden.


 


[1] Hiervon haben aber nur circa ein Viertel der Bediensteten einen Mobilitätsbedarf.

[2] Nicht alle hier genannten Bediensteten haben einen Mobilitätsbedarf.

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