Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stellungnahme der Stadt Braunschweig (Anlage 1) wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Gemäß Hauptsatzung § 6 Nr. 2 lit e ist der AMTA für die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren beschlusszuständig.

 

  1. Anlass

Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 die Planung für das Zielnetz Stadtbahn 2030 einschließlich der dafür notwendigen Zwischenschritte beschlossen (Grundsatzbeschluss, DS 17-039594-01). Die Verwaltung und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) wurden damit beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung der baulichen Umsetzung des Zielnetzes Stadtbahn 2030 durchzuführen.

 

Am 11.10.2022 hat der AMTA den Umsetzungsbeschluss für den Stadtbahnausbau nach Volkmarode Nord, bestehend aus der Wendeanlage in Gliesmarode und der Ortsdurchfahrt Volkmarode, beschlossen und die Verwaltung und die BSVG damit beauftragt, die Planfeststellung nach Personenbeförderungsgesetzr dieses Teilprojekt vorzubereiten (DS 2219610).

 

Die BSVG hat im Juli 2024 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niederchsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, gestellt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens erhält die Stadt Braunschweig als betroffene Dritte die Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

Beim Neubau der Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord handelt es sich im Sinne von Tabelle 1 der DS 24-24424 um ein klimaschutzrelevantes Thema. Eine Klimawirkungsprüfung erfolgte.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise