Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24539
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch Ombudsstellen nach KJSG § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Glogowski, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Jugendamt hat in bestimmten Bereichen, insbesondere im Jugendschutz, weitreichende Befugnisse. Die Mitarbeiter des Jugendamts können aufgrund höchstrichterlicher Urteile eigenständig rechtliche Entscheidungen treffen und diese sofort vollziehen. Die rechtliche Situation des Jugendamts legt eine hohe Verantwortung auf die Schultern der Mitarbeiter, die zu erheblichen Belastungen führen kann.
Betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familienangehörige haben zwar die Möglichkeit, sich gerichtlich gegen diese Entscheidungen zu wehren, jedoch stehen dem Verfahrensschwierigkeiten und finanzielle Hürden gegenüber. Betroffene Familien haben oft das Gefühl, chancenlos zu sein, da sie sich finanziell und psychisch überfordert fühlen, um rechtlich gegen das Jugendamt vorzugehen.
Darüber hinaus verschärfen überlastete Familiengerichte diese Problematik.
Der Gesetzgeber hat diese Situation bei den deutschen Jugendämtern erkannt und durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Länder verpflichtet, unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Diese Ombudsstellen sollen als Vermittler fungieren und Kindern, Jugendlichen sowie ihren Familien in Konflikten mit der öffentlichen oder freien Jugendhilfe Unterstützung bieten. Das Land Niedersachsen ist sehr engagiert und fördert seit Sommer 2024 mit zusätzlichen 4,5 Millionen Euro die unabhängigen Ombudsstellen in Niedersachsen.
Fragen:
1. Wie wird die Zuständigkeit der Ombudsstelle im Jugendamt Braunschweig gewürdigt?
2. Kann in der täglichen Arbeit im Jugendamt an den üblichen Stellen, ähnlich dem Verweis auf den Rechtsweg, auf diese Ombudsstelle hingewiesen werden?
3. Gibt es weitergehende Bemühungen, das Jugendamt Braunschweig extern und unabhängig evaluieren zu lassen?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48 kB
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