Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24547

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Straßenreinigung wird in Braunschweig durch eine Reinigungssatzung geregelt. Zur Straßenreinigung zählen die Fahrbahn, Rad- und Gehwegreinigung, Straßenbegleitgrün sowie der Winterdienst. Ein Großteil dieser Aufgaben wird satzungsgemäß von der ALBA Braunschweig durchgeführt. Aber auch Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger sind in der Regel führ die Sauberkeit und Verkehrssicherheit der Straßen und Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich, die ihnen übertragen wurden.

 

Dennoch ist im gesamten Stadtgebiet immer häufiger zu beobachten, dass städtische aber auch übertragene Flächen nicht gereinigt werden. Dies gilt auch für die Sauberkeit und Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Frage 1: Von wem wird die Straßenreinigung im öffentlichen Bereich überwacht ?

 

Frage 2: Von wem wird die Straßenreinigung von übertragenen Bereichen überwacht?

 

gez.

 

Horst-Dieter Steinert
 

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