Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24556
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung von Stellplätzen für E-Scooter im Stadtbezirk 330 Nordstadt/Schunteraue
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Steinert, Horst-Dieter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Entscheidung
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07.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Da es immer mehr Beschwerden aber auch Unfälle mit wahllos abgestellten E- Scootern gibt, wird der ruf nach festgelegten Abstellplätzen für E- Scooter immer lauter. E- Scooter werden inzwischen von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Braunschweig genutzt, besonders als Alternative zum ÖPNV zu späten Uhrzeiten. Das Prinzip des E- Scooter- Verleihs sieht jedoch momentan nicht vor , dass die Fahrgeräte an ausgewiesenen und damit an geeigneten Plätzen abgestellt werden.
Demzufolge werden E- Scooter nach dem Gebrauch an beliebigen Stellen und Straßenrand abgestellt. Diese unsachgemäß abgestellten Scooter sind eine Gefahr für gehbehinderte Menschen, Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer, besonders bei Dunkelheit. Dies gilt ebenfalls für den Personenkreis von Nutzer*innen von Rollatoren sowie Blinde Menschen und Kinderwagen. Diese wahllos abgelegten E-Scooter stellen für den OG. Personenkreis eine signifikante Gefahr dar.
