Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Idee aus der Ideenplattform, 100 künstlerisch gestaltete Bänke über einen Zeitraum von zehn Jahren zu errichten bzw. umzugestalten, wird nicht umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde unten aufgeführte Idee zur Errichtung von 100 künstlerisch gestalteten Sitzbänken in Braunschweig eingebracht:

 

„In Braunschweig gibt es zahllose Bänke mit toller Aussicht, wie das Projekt „100 Bänke“ von Monika Heim und Walter Lükewille zeigt: https://braunschweig.adfc.de/artikel/100-baenke

 

Um diese langfristig zu verschönern, wünsche ich mir die Errichtung/Umgestaltung von 100 künstlerisch gestalteten Bänken über einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

Begründung:

* Förderung der Kunst und Kultur: Lokale Künstlerinnen und Künstler erhalten eine Plattform, ihre Werke im öffentlichen Raum zu präsentieren, was das kulturelle Leben bereichert.

* Verbesserung der Lebensqualität: Öffentliche Sitzgelegenheiten bieten Erholungsmöglichkeiten und fördern das Verweilen und Begegnen.

* Stärkung der Gemeinschaft: Kunst im öffentlichen Raum stärkt das Gemeinschaftsgefühl und lädt zur aktiven Mitgestaltung der Umgebung ein.

* Steigerung der Attraktivität der Stadt: Künstlerisch gestaltete Bänke ziehen Einheimische und Besucher an und können den Tourismus und die lokale Wirtschaft fördern.

 

Umsetzung:

* Zeitlicher Rahmen: 10 Jahre mit 10 Bänken pro Jahr.

* Finanzierung: Bezirkliche und kommunale Mittel, zusätzlich dazu kommunales Crowdfunding und Sponsoring zur Entlastung des städtischen Haushalts.

* Beteiligung der Künstler: Offene Ausschreibung für lokale und überregionale Künstlerinnen und Künstler. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ausdrücklich erwünscht!

* Öffentliche Abstimmung: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Designauswahl.“

 

Bewertung:

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Für Mobiliar, welches im öffentlichen Raum steht und dort allgemein genutzt werden kann, gelten rechtliche Voraussetzungen. Straßenmobiliar im öffentlichen Raum muss verkehrssicher sein und zudem barrierefrei nutzbar. Zur Verkehrssicherheit gehört etwa die Standsicherheit, die Materialbeschaffenheit, die Konstruktion, die Nutzungsmöglichkeiten, die Eignung für den öffentlichen Raum etc.

Bei Bänken aus Holz wäre z.B. DIN 68800 Teil 1 zu berücksichtigen, wonach das dauerhafte Aufstellen einer Bank unter dem Einfluss der Witterung der Gebrauchsklasse 3.2 entspricht, im Bereich des Spritzwassereinflusses und des Erdkontakts sogar der Gebrauchsklasse 4.

 

Kosten:

Die Aufstellung einer handelsüblichen Bank in der Innenstadt ist in der Regel mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 4.000 Euro (Lieferung und Einbau) zzgl. eines beizustellenden Abfalleimers in Kostenhöhe von ca. 1.000 Euro (Lieferung und Einbau) verbunden. Die Kosten für die Herstellung und den Aufbau einer künstlerischen Bank können seitens der Verwaltung im Detail nicht genannt werden, da weder Erfahrungswerte noch der letztendliche künstlerische Entwurf vorliegen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Kosten deutlich über den Kosten handelsüblicher Bänke liegen werden. Es ist aufgrund der Abweichungen von Standardbänken mit einem deutlich höheren Herstellungsaufwand zu rechnen, um den o.g. Rahmenbedingungen zu entsprechen.

Insofern wäre für ein Gesamtobjekt im Umfang von 100 Bänken mit Kosten i.H.v. deutlich über 400.000 Euro auszugehen. Aufgrund der Spezialkonstellation könnten diese Kosten auch noch sehr viel höher liegen.

 

Fazit:

Projekte, wie das hier über die Ideenplattform vorgeschlagene, sind mit einem großen Koordinierungs- und Arbeitsaufwand auf Seiten der Verwaltung verbunden. Nicht zuletzt die rechtlich geschuldeten Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Sitzbänken machen ein solches Projekt zu einem komplexen Gesamtvorhaben, für welches innerhalb der Verwaltung keine entsprechenden Ressourcen verfügbar sind.

Die städtische Haushaltssituation lässt keinen Spielraum für die Etablierung neuer freiwilliger Aufgaben, die zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern  (es wird auf aktuelle Drucksachen zum Doppelhaushalt 2025/2026 verwiesen, darunter die DS Nr. 24-24437-01, 24-24437-02 und 24-24490-02).

 

Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Befassung mit dem Vorschlag nicht möglich. Der Vorschlag sollte daher abgelehnt werden.

 

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