Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24122-01
Grunddaten
- Betreff:
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Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt BraunschweigÄnderungsantrag zur Vorlage 24-24122
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die an die Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 24-24122) als Anlage beigefügte Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, dem Rat über seine Ausschüsse ein Konzept zum Beschluss vorzulegen, um den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) mittelfristig in die Lage zu versetzen, die Polizei bei der Überwachung der Waffenverbotszone zu unterstützen.
Des Weiteren erfolgt kurzfristig der Ausbau der Beleuchtung in diesem Bereich durch sogenannte LED-Flutlichter zur Schaffung von beleuchteten Bereichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit der Gründung des Zentralen Ordnungsdienstes im Mai 2008 begleitet die CDU-Fraktion dessen Arbeit stets positiv und hat sich an vielen Stellen für eine bessere Ausstattung – in personeller wie auch materieller Hinsicht – sowie größere Befugnisse eingesetzt.
Über die Jahre wurden sämtlich Vorschläge umgesetzt – wenn auch nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem die CDU sie vorgeschlagen hat.
Die Zusammenarbeit zwischen der Polizei als Landesbehörde zur Kriminalitätsbekämpfung und dem städtischen Zentralen Ordnungsdienst ist nun ein weiterer Punkt, der stets in der Diskussion ist und durch diesen Änderungsantrag ebenso einer Klärung zugeführt werden soll.
Bereits im April hatte die CDU für einen Großteil des nun diskutierten städtischen Bereiches weitgehende Maßnahmen vorgeschlagen (vgl. DS.-Nr. 22-18552), die mit der Verwaltungsvorlage zu weiten Teilen umgesetzt werden sollen. Offen bleiben bislang eine Verbesserung der Beleuchtung und eine erneute Stärkung des Zentralen Ordnungsdienstes – beides soll mit diesem Änderungsantrag nachgeholt werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
