Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24531
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2025/2026 / Investitionsprogramm 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.10.2024
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Sachverhalt
Zu der Ursprungsvorlage 24-24418 und der Ergänzungsvorlage 24-24418-01 sowie Ergänzungsvorlage 24-24418-02 zum Doppelhaushalt 2025/2026 sind im JHA am 01.10.2024 einige Fragen aufgekommen. Die Verwaltung hat zugesagt, diese Fragen bis zum nächsten JHA am 21.11.2024 zu klären und zusammenzufassen, nachfolgend werden diese übermittelt.
1. Beantwortung der Rückfragen zu den Fraktionsanträgen im Ergebnishaushalt
(Anlage 1.1)
FWE 089: Jugendring – Förderung für Jugendfreizeiten
Die Verwaltung wurde beauftragt Rücksprache mit den Jugendverbänden zu halten, welcher Bedarf besteht, um in der nächsten Sitzung über die Höhe der Förderung zu entscheiden.
Nach Rücksprache mit dem Jugendring Braunschweig wird von den Jugendverbänden der Bedarf gesehen, die Fördersätze der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Teil 2) um 40% zu erhöhen. Dies würde einen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von rund 120.000 € bedeuten.
FWE 90 und 91: Zuschuss für Erziehungsberatung BEJ / Erziehungsberatungsstelle
Wie hoch ist der Betrag für die Ansatzveränderungen des BEJ?
Die Beträge der Ansatzveränderungen für den BEJ belaufen sich im Jahr 2025 auf
26.300,00 € und im Jahr 2026 auf 54.100,00 €.
FWE 92 und 93: Kinderschutzbund
Herr Dr. Kröckel fragt nach, ob alle freien Träger den Antrag auf Zuschuss zur Deckung der Grundkosten für Geschäftsführung, Verwaltung und Sachkosten stellen können:
Die Verwaltung teilt mit, dass im Rahmen der institutionellen Förderung grundsätzlich keine Zuwendung ausschließlich zur Geschäftsführung eines Trägers gewährt wird. Lediglich eine aufgabenbezogene Geschäftsführung wird anteilig gewährt, allerdings nur für den Zuwendungsbereich, der auch gefördert wird. Dies benötigt eine klare Abgrenzung. Eine Abgrenzung ist aus dem vorliegenden Antrag nicht ersichtlich. Die Verwaltung hat daher den DKSB parallel um die Beantwortung aufgetretener Fragen gebeten, um eine Bewertung sowie Zuordnung der Geschäftsstelle/Geschäftsführung des DKSB durchführen zu können.
Diese Prüfung dauert an, sollte diese nicht bis zum Sitzungstag abgeschlossen sein, käme für diese Haushaltsanträge eine Entscheidung mit der Möglichkeit eines Sperrvermerkes in Betracht. So bestünde für den Ausschuss auch nach Abschluss der Haushaltsberatungen durch den erforderlichen endgültigen Beschluss im Fachausschuss noch eine Steuerungsmöglichkeit.
FWE 96 und 97: Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger
Muss über die Anpassung der Förderrichtlinien ein eigener Beschluss gefasst werden?
Ja, die Förderrichtlinie wird durch einen separaten Beschluss des JHA angepasst.
2. Beantwortung der Rückfragen zu den Fraktionsanträgen im Finanzhaushalt
(Anlage 1.2)
Nr. 4E.210291: JZ B 58
Der JHA möchte eine Information darüber, welche Maßnahmen für das B58 vorgesehen sind, um die Betriebserlaubnis aufrecht zu erhalten:
Dazu kann die Verwaltung folgendes mitteilen:
Für eine Weiterführung der bestehenden Nutzungen sind diese bauordnungsrechtlich, auf Grundlage einer schutzzielorientierten Betrachtung, legalisieren zu lassen. Hierzu ist das Ge-bäude ganzheitlich im Rahmen eines objektumfassenden Brandschutzkonzeptes zu bewer-ten.
Beispielhaft zu nennen sind folgende umzusetzende Maßnahmen:
- Installation einer Brandmeldeanlage (aktuell in der Umsetzung, da Voraussetzung für
Aufrechterhaltung des Betriebs)
- Sicherstellung des 1. und 2. baulichen Rettungsweges für die einzelnen Nutzungseinheiten
- Sicherheitsbeleuchtung einschl. der Rettungswegkennzeichen ist zu ergänzen bzw.
nachzurüsten
- Türertüchtigungen
- Brandschottungen
Vorgenannte Maßnahmen müssen in der anstehenden Planungsphase konkretisiert und der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Eine Umsetzung ist in den nächsten zwei Jahren geplant.
Für baufachliche Rückfragen wird am 21.11.2024 ein Vertreter des FB 65 ebenfalls am Ausschuss teilnehmen.
Nr. 4E.210474: JZ Watenbüttel
Erläuterung der Priorisierung JZ Watenbüttel.
Dazu kann die Verwaltung folgendes mitteilen:
Die Einplanung von Haushaltsmitteln für einzelne (Bau-) Projekte ist immer im Gesamtkontext aller umzusetzender Bauaufgaben zu betrachten. So sind im Rahmen der Haushaltsplanungen alle anstehenden Bauprojekte so in Jahresraten aufzuteilen, dass diese sowohl im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Haushaltes finanzierbar sind, als auch im Rahmen der verfügbaren Personalkapazitäten umsetzbar sind. Aufgrund der Fülle der jährlich angemeldeten Bedarfe aus allen Fachbereichen ist hierbei zwangsläufig immer eine Priorisierung der beantragten Maßnahmen erforderlich. Besondere Prioritäten ergeben sich hierbei u. a. aus Ansprüchen, welche sich aus gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. Kita-Betreuungsplätze, Grundrecht auf Beschulung in der Grundschule, Einrichtung von Ganztagsbetrieben) oder städtebaulichen Verträgen im Zuge von Wohngebietsentwicklungen (Erweiterung von Kita- und Grundschulplätzen) ergeben.
Weiterhin können sich besondere Prioritäten aus dringenden Sanierungsbedarfen zur Aufrechterhaltung der Funktionalität oder aus dem Erfordernis der Beseitigung von Sicherheitsmängeln (z. B. Brandschutzmaßnahmen) ergeben, welche erforderlich sind, um einen dauerhaft gerichtsfesten Betrieb aller Bestandsliegenschaften zu gewährleisten. Erst wenn diese zwingend zu priorisierenden (Bau-) Maßnahmen abgearbeitet sind, können zusätzliche Angebote durch die Stadt Braunschweig umgesetzt werden. Da diese vorgenannten, zwingend zu priorisierenden Maßnahmen aktuell die Haushaltsplanung auf Jahre hinaus mit ihren Umfängen bestimmen und hier bereits innerhalb der Maßnahmenkategorien priorisiert werden muss, bestehen derzeit praktisch keine Spielräume für neu aufzunehmende Angebote.
Bezugnehmend auf die bisher für das Projekt „Kinder- und Jungendzentrum (JZ) Watenbüttel / Neubau“ im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 82.000 €, welche im Antrag als „Fehlausgabe für bisherige Planungen“ charakterisiert werden, muss dieser Darstellung widersprochen werden. Die vorgenannte Summe war im Haushalt für den Ankauf des für das JZ im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages reservierten Grundstückes vorgesehen. Da das Grundstück bisher entsprechend der im Vertrag hierfür als Grundlage festgelegten Randbedingungen noch nicht angekauft wurde, ist die Summe auch noch nicht ausgegeben worden.
Ebenso sind bisher noch keine Planungen für das JZ angefertigt worden.
Für Rückfragen wird beim JHA am 21.11.2024 auch zu diesem Punkt ein Vertreter des FB 65 anwesend sein.
3. Informationen zu den Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt Anlage (1.3)
Schulkindbetreuung: Einplanung entsprechend des Mittelbedarfs
Da die Erfahrungen zeigten, dass die Realisierung des geplanten Ausbaus der Schulkindbetreuung von 200 Plätzen jährlich möglicherweise nicht vollumfänglich möglich ist, wurde die Mitteleinplanung bei den Ansatzveränderungen um die Hälfte reduziert. Dem Ratsbeschluss („jeweils 200 Betreuungsplätze pro Jahr“) soll jedoch weiterhin Rechnung getragen werden. Sofern sich der Ausbau wie geplant umsetzen lässt, werden die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der dezernatsinternen Mittelbewirtschaftung oder ggfs. aus der gesamtstädtischen Deckungsreserve. Der Ausbau der Schulkindbetreuung wird durch diese Vorgehensweise nicht verlangsamt.
