Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24584
Grunddaten
- Betreff:
-
Barbershops in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Beantwortung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unsere Innenstadt ist seit vielen Jahren einem starken Wandel unterworfen. Alteingesessene Geschäfte haben für immer geschlossen, weil oftmals keine (geeignete) Nachfolge gefunden werden konnte. Andere Unternehmen haben der Innenstadt den Rücken gekehrt, weil sie beispielsweise mit der rot-grünen Verkehrspolitik unzufrieden waren. Auf der anderen Seite sind auch wieder neue Betriebe hinzugekommen.
Wer dabei mit offenen Augen durch unsere Innenstadt geht, wird feststellen, dass die Anzahl von sogenannten Barbershops zuletzt stark angestiegen ist. Reine Barbershops dürfen aber laut Handwerksordnung ausschließlich Bartschnitt und -pflege anbieten und durchführen. Augenscheinlich bieten diese neuen Betriebe jedoch sehr ähnliche beziehungsweise dieselben Dienstleistungen wie klassische Friseure an.
Laut der eben bereits genannten Handwerksordnung ist dies ausschließlich Meisterbetrieben erlaubt, da es sich hierbei um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Im Hinblick auf die beschriebene große Zunahme der Anzahl an Barbershops in Braunschweig und die Einhaltung der Handwerksordnung sollte sich auch der städtische Wirtschaftsausschuss hiermit befassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hat sich die Zahl der Barbershops in Braunschweig in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie wird – beispielsweise durch regelmäßige Kontrollen – sichergestellt, dass die Betreiber von Barbershops die Vorgaben der Handwerksordnung sowie andere relevante Vorschriften (z. B. hinsichtlich Hygiene, Art der angebotenen Dienstleistungen und Verbraucherschutz) einhalten?
3. Wie häufig kam es in den letzten drei Jahren zu Sanktionen aufgrund festgestellter Verstöße gegen die Handwerksordnung beziehungsweise gegen Hygienevorschriften (Bitte inklusive der Darstellung, welche Maßnahmen bei festgestellten Verstößen ergriffen werden)?
