Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zur zuständigen Landesbehörde für Straßenbau aufzunehmen und sich für die Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Straße „Am Meerbusch“ einzusetzen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften sieht die Straßenverkehrsordnung in der Regel nicht vor. Ausnahmen sind hiervon unter bestimmten Umständen möglich.                                                                                Die Landesstraße L 293 führt von Bechtsbüttel über Bevenrode nach Grassel. Die westliche Einfahrt aus Bechtsbüttel trägt in Bevenrode den Straßennamen „Bechtsbütteler Straße“, die östliche Ausfahrt trägt den Straßennamen „Grasseler Straße“. Beide Straßen werden in Bevenrode durch die Straße „Am Meerbusch“ verbunden, die ebenfalls als L 293 gewidmet ist.

Auf der Straße „Am Meerbusch“ ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten teilweise erlaubt. Der fließende Verkehr erfolgt unter erschwerten Bedingungen, was etliche Fahrzeugführer trotzdem nicht davon abhält, mehr als zügig die Straße zu nutzen. Anwohner beklagen immer wieder zu hohe Geschwindigkeiten von PKW.

Die Bechtsbütteler Straße wird vor der Straße Am Meerbusch als „Abknickende Vorfahrt“ zur Grasseler Straße geführt, die innerorts umgewidmet zur Kreisstraße K 4 nach Waggum geführt wird. Die Grasseler Straße wiederum wird aus Grassel kommend an der Straße Am Meerbusch vorbeigeführt. Um auf der L 293 Richtung Bechtsbüttel zu bleiben, muss man nach rechts abbiegen.

Aus der Schilderung ergibt sich, dass die Straße Am Meerbusch nicht den Charakter einer innerörtlichen Landesstraße hat. Eine besondere Situation ist gegeben, die Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist geboten.

 

 

gez.

 

Gerhard Masurek  

Fraktion B90/Grüne 
 

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