Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadt Braunschweig beantragt die Einrichtung des Ganztagsbetriebs für die Grundschule Bültenweg mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 gemäß § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

Der Schulvorstand der Grundschule Bültenweg hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Umwandlung in eine offene Ganztagsgrundschule beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 wird die Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung stehen, daher soll der Ganztagsbetrieb mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 starten.

 

Auf der Grundlage des am 07.07.2020 vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Raumprogramms (Ds 20-13398) wurde der Bestand zur Erfüllung des Standardraumprogramms für Ganztagsgrundschulen umgebaut. Für übrige erforderliche Räume, insbesondere Mensa mit Küche, Freizeitbereich und Betreuungsräume, wurde ein Erweiterungsgebäude errichtet.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der notwendigen Sanierungen und Umbauten im Schulgebäude und der Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Herstellung der Ganztagsinfrastruktur sind in der Beschlussvorlage 22-18915 zum Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss dargestellt.

 

Die benötigten Betreuungsplätze werden an der Grundschule Bültenweg bedarfsgerecht bis zu einer maximalen Versorgungsquote von 60 % zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Mittel für Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung (siehe beschlossene Ds 2654/13 und 16802/14) zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.

 

3. Pädagogisches Konzept

 

Das pädagogische Konzept für den offenen Ganztagsbetrieb sieht vor, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind verbindlich für ein Jahr anmelden können für:

-          keine Ganztagsbetreuung oder

-          Betreuung an bis zu drei Tagen (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) bis 15 Uhr oder

-          Betreuung an fünf Tagen bis 15 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr; Ferienbetreuung möglich.

 

Die Umsetzung soll gleichzeitig für alle acht Klassen mit ungefähr 150 Kindern erfolgen.

 

Die Grundschule Bültenweg strebt im Rahmen eines trilateralen Vertrages über das Braunschweiger Modell der kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) eine Kooperation mit den derzeit bereits im Rahmen der Randstundenbetreuung der Verlässlichen Grundschule sowie in der nachmittäglichen Schulkindbetreuung involvierten Einrichtungen ‚Kinder- und Jugendzentrum B 58‘ und ‚Kinderhaus Brunsviga‘ an. Bestehende außerschulische Kooperationen werden beibehalten und erweitert durch die Zusammenarbeit mit weiteren externen Partnern wie z. B. Sportvereine, musisch-künstlerische Einrichtungen, makerAcademy.

 

4. Antragsverfahren

 

Gemäß dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens zum 01.12.2024 zu übersenden. Dieser Erlass ist mit Ablauf des 31.07.2021 außer Kraft getreten. Mit Erlass vom 14.07.2021 wurde bestimmt, dass die

Regelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Erlasses weiterhin anwendbar sind. Das RLSB Braunschweig wird zur Fristwahrung, vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsausschusses am 10.12.2024, im Oktober darüber informiert, dass die Stadt den Antrag auf Umwandlung in eine offene Ganztagsgrundschule stellen wird.

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