Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24620

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Bereich des Wohngebietes HdL gilt auf der Braunschweiger Straße aus Lärmschutzgründen Tempo 30. Gleichwohl beklagen Anwohner insbesondere den Lärm, der durch Lkw mit dem Ziel Gewerbegebiet Rautheim - auch nachts - verursacht wird.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche Maßnahmen für einen verbesserten Lärmschutz kommen aus Sicht der Verwaltung im Bereich des Wohngebietes HdL an der Braunschweiger Straße in Frage und könnten gegebenenfalls auch umgesetzt werden?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, für schwere Lkw mit einem Gesamtgewicht über 18 Tonnen Gesamtgewicht und dem Ziel Gewerbegebiet Erzberg ein Durchfahrtsverbot auszusprechen auf der Braunschweiger Straße zwischen Rautheimer Straße und Kreisel Erzberg?

 

  1. Kann ein Verbot, wie in Nr. 1 beschrieben, gegebenenfalls für die sensible Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen werden?

 

Gez.

 

Detlef Kühn / Jutta Heinemann 

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