Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24349-02
Grunddaten
- Betreff:
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Videoüberwachung durch die PolizeiÄnderungsantrag zur Vorlage 24-24349
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Beschaffung einer von der Polizei genutzten Videoüberwachung für Teile der Innenstadt sowie der Einrichtung und Wartung wird zugestimmt.
Neben den in der Ursprungsvorlage genannten Standorten (Friedrich-Wilhelm-Platz, Wallstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Waisenhausdamm und Bohlweg) werden auch die weiteren von der Polizei vorgeschlagenen Standorte (Gieseler, Kalenwall, Platz am Ritterbrunnen und Herzogin-Anna-Amalia-Platz) realisiert.
Der Rat der Stadt Braunschweig erwartet, dass die erforderlichen Mittel mindestens für die weiteren von der Polizei vorgeschlagenen Standorte (Gieseler, Kalenwall, Platz am Ritterbrunnen und Herzogin-Anna-Amalia-Platz) im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung vom Land Niedersachsen bereitzustellen sind, und bittet den Oberbürgermeister, erneut entsprechende Gespräche mit dem Land zu führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dieser Antrag schlägt zwei entscheidende Änderungen der Verwaltungsvorlage ein:
Erstens die Realisierung aller von der Polizei vorgeschlagenen Standorte für die Modernisierung der Videoüberwachung und nicht nur die Hälfte. Und Zweitens das Hinwirken auf eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes an den Beschaffungskosten.
Zu den Standorten ist auszuführen, dass die Verwaltungsvorlage zur Erneuerung der Videoüberwachung in direktem Zusammenhang mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Innenstadt (vgl. DS.-Nr. 24-24122) steht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Verwaltung – geäußert in der Verwaltungsvorlage und der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung (AFKO) – bei der Waffenverbotszone alle von der Polizei geäußerten Vorschläge (zum Beispiel in Bezug auf den räumlichen Zuschnitt derselben) eingeht und diese umsetzt, beim Thema Videoüberwachung jedoch die Hälfte der vorgesehenen Standorte nicht realisiert werden sollen. Für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung sind daher auch die Standorte Gieseler, Kalenwall, Platz am Ritterbrunnen und Herzogin-Anna-Amalia-Platz einzurichten.
Ebenso wenig ist zu akzeptieren, dass die Beschaffung der Kameras, die für den Aufbau erforderlichen Erdarbeiten sowie die späteren Betriebskosten ausschließlich von der Stadt Braunschweig zu tragen sein sollen. Dieser Antrag soll die Verwaltung daher mit einem klaren politischen Signal für erneute Gespräche mit dem Innenministerium ausstatten. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung zum einen regelmäßig – vorrangig in den Sitzungen des AFKO – darauf hinweist, dass es eine Trennung zwischen Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Land) und Ordnungsbefugnissen (Zentraler Ordnungsdienst, Stadt Braunschweig) gebe. Zum anderen trägt die Verwaltung stets vor, dass Gefahrenabwehr eine geteilte Aufgabe zwischen der Kommune und dem Land sei – dann müssen die finanziellen Lasten bei einer solchen Neuanschaffung ebenfalls mindestens geteilt werden.
Als weiteres Argument für eine finanzielle Beteiligung des Landes ist weiterhin anzuführen, dass regelmäßig – zu Recht – darauf hingewiesen wird, dass Land und Bund den Kommunen zusätzliche Aufgaben verordnen, jedoch nicht für eine auskömmliche Finanzierung derselben sorgen. An dieser Stelle soll aber nach dem Verwaltungsvorschlag sogar eine Anschaffung für das Land erfolgen, zu welcher die Stadt Braunschweig nicht einmal verpflichtet wurde.
In der Rücklage des Landes befinden sich derzeit rund 1,5 Milliarden Euro – ausreichende finanzielle Mittel sind also definitiv vorhanden!
Diese Ergänzung verändert zwar nicht die inhaltliche Aussage des bisherigen Änderungsantrages 24-24349-01, nimmt jedoch sprachliche Präzisierungen vor und ersetzt diesen daher.
