Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24122-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 30. Oktober 2024 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems verkündet worden. Es ist am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und enthält eine Änderung des § 42 Waffengesetz (WaffG). Die bisherigen Absätze 5 und 6 wurden zu einem Absatz 5 zusammengefasst. Damit hat sich die Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung geändert.

 

In § 42 WaffG wurden die Ausnahmen vom Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verbotszonen konkretisiert. Die Konkretisierungen wurden in den Text der Verordnung übernommen, um Gesetz und Verordnung zu harmonisieren.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise