Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24122-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 30. Oktober 2024 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems verkündet worden. Es ist am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und enthält eine Änderung des § 42 Waffengesetz (WaffG). Die bisherigen Absätze 5 und 6 wurden zu einem Absatz 5 zusammengefasst. Damit hat sich die Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung geändert.
In § 42 WaffG wurden die Ausnahmen vom Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verbotszonen konkretisiert. Die Konkretisierungen wurden in den Text der Verordnung übernommen, um Gesetz und Verordnung zu harmonisieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156 kB
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