Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 wird für fünf Jahre

 

Herr

Robert Gatz

Morgensternweg 14

38104 Braunschweig

 

gewählt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Schiedsamtsbezirk 1 ist derzeit unbesetzt. Die Schiedsamtstätigkeit wird von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.

 

Es ist daher erforderlich, eine Schiedsperson zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.

 

Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Der Schiedsamtsbezirk 1 ist deckungsgleich mit dem Gebiet des Stadtbezirks 322 rdliche Schunter-/Okeraue. Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 322 rdliche Schunter-/Okeraue zuständig.

 

Herr Gatz hatte Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und sein Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes in einem ausführlichen Gespräch näher erläutert.

 

Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Gatz ebenfalls ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Gatz die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man die Wahl daher begrüßen würde.
 

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