Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24537-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Lage des Städtischen Klinikums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.11.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 23. Oktober 2024 (DS 24-24537) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Rahmenbedingungen der deutschen Krankenhäuser befinden sich spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Wandel. Grund hierfür ist nicht nur der durch die Pandemie ausgelöste irreversible Fallzahlenrückgang, sondern die bis dato nicht vollständig erfolgende Refinanzierung der Betriebskosten (sog. Kosten-Erlös-Schere). Erschwerend kommen u. a. eine unauskömmliche Finanzierung notwendiger Investitionen durch die Länder, eine zeitversetzte Refinanzierung der Kosten für das Pflegepersonal und ein ausgeprägter Personalmangel und -ausfall – insbesondere im Pflegedienst – hinzu. Als kommunales Krankenhaus auf dem Niveau der Maximalversorgung betrifft die Schräglage des deutschen Krankenhauswesens das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) in besonderer Weise, das in der Region für etwa 1,4 Millionen Menschen zu jeder Zeit im Jahr ein zentraler Ansprechpartner ist.
Auf diese prekäre Situation in der Krankenhausfinanzierung, in der aktuell wegen finanzieller Überforderung der Träger ein Krankenhaussterben droht, weisen die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig hin (siehe hierzu u.a. folgende aktuelle Pressemitteilungen der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft
https://www.nsgb.de/wp-content/uploads/2024/09/PM-AG-KSV_Krankenhausreform.pdf
bzw. des Niedersächsischen Städtetages
https://www.nst.de/media/custom/2606_56571_1.PDF?1712236506)
In diesem Zusammenhang ist auf den durch das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) den Landkreisen und kreisfreien Städten, somit auch der Stadt Braunschweig als Pflichtaufgabe zugewiesenen Versorgungsauftrag hinzuweisen, der darin besteht, „die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises […] sicherzustellen. Sie haben eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten, soweit die Krankenhausversorgung nicht durch andere Träger sichergestellt wird.“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 NKHG). Die Sicherung des Bestandes des skbs ist damit unumgänglich.
In den städtischen Gremien wird periodisch und auf verschiedenen Wegen über die Situation des skbs berichtet; hierzu zählen beispielsweise die regelmäßigen Vorlagen zu den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen und der jährliche Beteiligungsbericht. Unterjährig erfolgt die nichtöffentliche Berichterstattung regelmäßig in Form eines an den Oberbürgermeister und den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) gerichteten Controlling-Bericht.
Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Verlustausgleiche der Stadt in den vergangenen Jahren stellen sich wie folgt dar (Rundungsdifferenzen möglich):
Mio. € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ergebnis vor Ausgleich | -47,8 | -20,8 | -14,9 | -51,6 |
Ausgleich durch Stadt | 35,9 | 11,9 | 14,9 | 49,9 |
Ergebnis nach Ausgleich | -11,9 | -9,0 | 0,0 | -1,7 |
Für das Haushaltsjahr 2024 ist für das skbs ein Haushaltsansatz i. H. v. rd. 21,8 Mio. € vorgesehen. Aufgrund des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 basiert dieser Haushaltsansatz noch auf der im Herbst 2022 aufgestellten mittelfristigen Erfolgsplanung des Wirtschaftsplanes 2023 des skbs, die für das Geschäftsjahr 2024 seinerzeit den genannten Jahresfehlbetrag vorsah.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 17. September 2024 entschieden, dass dem skbs überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. 31,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden sollen (siehe hierzu 24-24262), um den im aktuellen Wirtschaftsplan 2024 geplanten Jahresfehlbetrag für das laufende Geschäftsjahr des skbs vollständig zu kompensieren (53,5 Mio. €).
Die derzeit aktuellste Ergebnisprognose des skbs mit Stand vom 30. Juni 2024 geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem Jahresfehlbetrag von 70,4 Mio. € aus (siehe hierzu Controlling-Bericht). Entsprechende Gegenmaßnahmen wurden durch die Geschäftsführung unterjährig bereits ergriffen, um eine weitere Zunahme des Jahresfehlbetrages zu verhindern bzw. eine Ergebnisverbesserung herbeizuführen. Der über den Wirtschaftsplanansatz von 53,5 Mio. € eventuell hinausgehende Jahresfehlbetrag könnten bei entsprechenden Deckungsmitteln und Beschlussfassung durch den Rat in Form von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereitgestellt werden; darüber hinaus steht dem skbs ein Eigenkapital von 74,0 Mio. € zur Verfügung (Stand: Dezember 2023).
Eine Ergebnisprognose zum 30. September 2024 liegt dem Aufsichtsrat und der Verwaltung derzeit noch nicht vor; diese wird zum 15. November 2024 erwartet.
Zu 2.:
Die im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2025 vorzunehmende mittelfristige Erfolgsplanung liegt noch nicht vor. Hinsichtlich der Planung bestehen noch Unsicherheiten infolge der vom Bundestag beschlossenen Krankenhausreform. Insofern wird an dieser Stelle auf den Wirtschaftsplan 2024 verwiesen, der eine mittelfristige Erfolgsplanung bis einschließlich Geschäftsjahr 2028 enthält (siehe hierzu DS 23-22634), sowie auf die aktuelle Ergebnisprognose für das Wirtschaftsjahr 2024.
Zu 3.:
Mit der DS 24-23757 hatte die Verwaltung über die Erstellung eines Gutachtens zur wirtschaftlichen Entwicklung des skbs berichtet. Um die finanzielle Stabilität zu sichern, wird das skbs in diesem Geschäftsjahr die „Medizinstrategie 2028“ zum Abschluss bringen, die auf die künftige Regulatorik abgestimmt ist. Zusätzlich beauftragte die Verwaltung die Beratungsgesellschaft WMC HEALTHCARE GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens.
Dieses Gutachten soll unter Wahrung des bestehenden Leistungsangebots Handlungsoptionen zur finanziellen Sicherung und strategischen Ausrichtung des skbs aufzeigen. Die Ergebnisse der Medizinstrategie und des Gutachtens werden in die zukünftigen Wirtschaftspläne einfließen. Es ist vorgesehen, den Wirtschaftsplan 2025 des skbs im Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierfür sind bei weiterhin regulärem Projektverlauf folgende Meilensteine geplant:
26.11.2024: | Sitzung des Aufsichtsrates des skbs |
05.12.2024: | gemeinsame Sitzung des FPDA und des AfSG |
10.12.2024: | Sitzung des VA |
17.12.2024: | Sitzung des Rates |
In der Folge: | Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung des skbs |
