Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24539-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch Ombudsstellen nach KJSG § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage im Rat der Stadt von Herrn Robert Glogowski, vom 23. Oktober 2024 (24-24539) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Ombudstelle Kobera wurde bereits kurz nach deren Gründung im August 2023 in die fachliche Arbeit des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie einbezogen. So stellten z.B. bereits am 10. Oktober 2023 zwei Mitarbeitende der Ombudstelle Kobera (zuständig für den Versorgungsbereich 1 in Niedersachsen) ihre Arbeit in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 (freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Braunschweig) vor. Das fachliche Konzept wurde am 13. November 2023 allen Mitgliedern der AG zugesandt.
Zu Frage 2:
Ja, dies passiert bereits anlass- und bedarfsbezogen in der Arbeitspraxis des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.
Zu Frage 3:
Es erfolgen bereits projektbezogene Evaluationen in Teilbereichen des Jugendamtes (z. B. Jugendförderung, Planungsabteilung, etc.).
