Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24488
Grunddaten
- Betreff:
-
163. Änderung des Flächennutzungsplans "Friedhof Weststadt" Stadtgebiet zwischen der Straße Am Lehmanger, Rudolf-Steiner-Straße, A 391 und Kleingartenverein Lehmanger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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27.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zu Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Das im Jahr 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor, der den lokalen Bedarf decken soll. Es besteht insbesondere für ältere Menschen ein Bedarf an einem ortsteilbezogenen Ort für die Trauerarbeit und Grabpflege. Ein solcher Ort befördert auch das Ortsteilleben. Es hat sich herausgestellt, dass u.a. aufgrund der großen Entfernungen zum evangelischen Hauptfriedhof und zum katholischen Friedhof an der Helmstedter Straße vermehrt auf die Ortsteilfriedhöfe in Timmerlah und Broitzem ausgewichen wird, die dadurch ihrer eigentlichen Funktion, diese beiden Ortsteile zu versorgen, nicht mehr ausreichend nachkommen können.
Dieser neue „Westfriedhof“ soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der Straße Am Lehmanger errichtet werden. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt Braunschweig zur Verfügung. Da der Bebauungsplan WI 63 aus dem Jahr 1987 im Planbereich im Wesentlichen eine Sportfläche festsetzt, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (WI 114) und die Änderung des Flächennutzungsplans (163. Änderung) erforderlich.
Ein auf Friedhofsplanungen spezialisiertes Planungsbüro wurde mit der Erstellung von drei Vorentwürfen beauftragt. Der Standort sowie das von der Verwaltung aus den Vorentwürfen ausgewählte Entwurfsergebnis wurde vom Grünflächenausschuss am 23. Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325) und dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs.
Zwischen Juni und Dezember 2023 sammelte der Bürgerverein Weststadt e.V. ca. 600 Unterschriften im Rahmen einer „Aktion zum baldigen Baubeginn des Westfriedhofes in der Weststadt“. Einer überschlägigen Prüfung zufolge stammten diese Unterschriften fast ausschließlich von Bewohnerinnen und Bewohnern der Weststadt. Die in den Listen erhobene Forderung lautete:
„Die Pläne für den Bau des Westfriedhofes in der Weststadt liegen schon lange fertig bei der Stadt BS und müssen nur noch umgesetzt und gebaut werden. Wir die Unterzeichner bitten die Verwaltung, mit dem Bau zu beginnen.“
Am 12. Dezember 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 163. Änderung des Flächennutzungsplans „Friedhof Weststadt“ gefasst (Beschlussvorlage 23-22349).
Der Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, (WI 114) wird im Parallelverfahren geändert.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2024 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und so weit wie möglich in der weiteren Planung beachtet.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 03. Juni bis 03. Juli 2024 durchgeführt.
Die Träger von Versorgungsleitungen gaben Hinweise zum Leitungsbestand und zu den Möglichkeiten der Ver- und Entsorgung. Die Autobahn GmbH brachte Hinweise zur Bauverbotszone und zur Baubeschränkungszone entlang der A 391 ein. Die Landwirtschaftskammer stimmte der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in diesem konkreten Fall zu.
Die Ev.-Luth-Probstei und das Dekanat Braunschweig haben im Wesentlichen Bedenken zur Erreichbarkeit des geplanten Standortes, zum Friedhofsbedarf und zur Kostendeckung gegenüber der Planung geäußert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und so weit wie möglich in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 29. Januar bis 16. Februar 2024 standen die Unterlagen zur Planung im Internet sowie in Form eines Aushangs der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zur 163. Änderung des Flächennutzungsplans „Friedhof Weststadt“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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723,5 kB
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