Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24655

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, für die Kanalbrücke ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen auszusprechen und das dazugehörige Schild 277.1 zu installieren.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Kanalbrücke kommt es seit Jahren immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Radfahrende mit viel zu geringem Abstand überholt werden oder der zunächst ausreichende Abstand reduziert wird, weil während des Überholvorgangs ein Fahrzeug entgegenkommt. Diese Tatsache ist nicht neu und war bereits mehrfach Thema im Bezirksrat und bei Ortsterminen. Zuletzt wurde mit dem Aufbringen einer durchgezogenen Linie versucht, Abhilfe zu schaffen. Da diese nicht überfahren werden darf, sollte das Überholen von Radfahrenden unterbunden werden. Soweit die Theorie.

 

In der Praxis wird die durchgezogene Linie - nach einer Anfangsphase in der sie beachtet wurde inzwischen von sehr vielen Autofahrenden ignoriert. Dazu kommen noch die Menschen, die sie möglichst nicht überfahren wollen und trotzdem nicht auf einen Überholvorgang verzichten. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, dass der Platz hierfür absolut nicht ausreichend ist.

 

Der Bezirksrat 322 bittet die Verwaltung daher, im Bereich der Kanalbrücke ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen auszusprechen und das dazugehörige Verkehrschild 277.1 aufzustellen. Womöglich wird es auch dann Menschen geben, die sich nicht daran halten, aber solange noch Mittel zur Verfügung stehen, um die Verkehrssituation zu regeln, sollten diese auch genutzt werden.

 

Zum eventuellen Einwand der „Doppelbeschilderung“ sei Folgendes angemerkt:

 

In Braunschweig wird dies Schild z.B. bereits in der Straße Hintern Brüdern angewandt. Hier ergibt sich aus der Enge der Straße bereits, dass ein Überholen mit ausreichendem Abstand nicht möglich ist. Es dürfte also niemand überholen. Offensichtlich wird es trotzdem getan und das Schild soll hier Abhilfe schaffen (siehe Seite 2).

 

Außerdem gibt es in Braunschweig mehrere Straßen, an denen die Radwegebenutzungs-pflicht aufgehoben wurde und die blauen Radwegschilder entfernt wurden. Nun stehen Schilder an der Straße, die darauf hinweisen, dass Fahrräder auch auf der Straße fahren (z.B. Kastanienalle und Am Hohen Tore). Eigentlich unnötig, denn da gehören sie ja hin.

 

 

gez.

 

Astrid Buchholz
 

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Anlagen

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