Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Schließung des Bahnübergangs (BÜ) Vossenkamp zwischen der Abtstraße und der Alte Dammstraße (ehem. Vossenkamp) für den Kfz-Verkehr, der Herstellung einer Umlaufsperre für den Fuß- und Radverkehr sowie der Herstellung einer Ersatzwegeverbindung durch die Deutsche Bahn InfraGO AG (DB) wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auflassung eines Bahnüberganges und Herstellung einer Ersatzwegeverbindung um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die hier der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben zuständig ist, da es sich um eine Wegeverbindung handelt, dessen verkehrliche Bedeutung über einen Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Die DB beabsichtigt im Rahmen des Baus des elektronischen Stellwerkes Gliesmarode bis Ende 2025 die Schließung des Bahnübergangs Vossenkamp für den Kfz-Verkehr zwischen der Abtstraße und der Alte Dammstraße zur Ertüchtigung der Strecken 1902 Braunschweig Gifhorn, um den Betrieb und die Zukunftsfähigkeit der DB Strecke zu sichern. Der BÜ ist im Bestand nicht technisch gesichert und stellt für die Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko und eine Langsamfahrstelle für die Züge dar. Eine technische Sicherung r den Kfz-Verkehr des BÜ ist laut Auskunft der DB aufgrund zu geringer Flächenverfügbarkeit für die benötigten Schleppkurven nicht möglich.

 

Über dem BÜ erfolgt im Bestand die einzige Kfz-Erschließung des Kleingartenvereins Himmelreich, der Wohngebäude Alte Dammstraße Nr. 1 und 2 sowie einer städtischen Ausgleichsfläche (Streuobstwiese). Eine Erreichbarkeit über die Straße Mittelriede ist im Bestandr den Kfz-Verkehr nicht möglich, da auf einer Länge von rund 100 m kein für den Kfz-Verkehr befahrbarer Weg vorhanden ist.  


Da der BÜ keine gewidmeten Wege (Abtstraße und Alte Dammstraße) verbindet, liegt hier kein Anwendungsfall nach Eisenbahnkreuzungsrecht vor. Verträge mit der DB, welche eine Überquerung der Gleise mit der Stadt vertraglich regeln, liegen ebenfalls nicht vor. Somit kann die Stadt keinen Anspruch geltend machen, dass die DB den BÜ belässt und die DB hat sogar das Recht, diesen ersatzlos zu schließen.

 

Nach Verhandlungen mit der DB hat diese sich jedoch bereit erklärt den BÜ nicht ganz zu schließen, sondern durch eine Umlaufsperre zu sichern und somit zumindest für den Fuß- und Radverkehr weiterhin eine Querung an dieser Stelle zu ermöglichen. Zudem hat sich die DB bereit erklärt, als Ersatzwegeverbindung für den Kfz-Verkehr, die im Bestand fehlende Straßenverbindung auszubauen, damit künftig eine Erschließung von Süden von der Straße Mittelriede möglich ist.

 

Eine Kostenbeteiligung von der Stadt ist laut der DB für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen (siehe Anlage: Planung DB) nicht erforderlich.

 

Aufgrund des für die Stadt positiven Verhandlungsergebnisses mit der DB wird empfohlen, der Herstellung einer Umlaufsperre im Bereich des heutigen BÜ Vossenkamp sowie der Herstellung einer Ersatzwegeverbindung zur Erschließung des o. g. Grundstücks zuzustimmen.

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Anlagen

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