Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24464-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Schließung des Bahnübergangs Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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20.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Ingo Schramm wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der Bahnübergang (BÜ) Grünewaldstraße ist ein für den Fuß- und Radverkehr wichtiger Kreuzungspunkt mit der Bahn, welcher die östlichen Stadtteile Gliesmarode, Volkmarode und Schapen auf kürzestem Weg mit der Innenstadt verbindet.
Eine Verlagerung der Verkehrsströme auf umliegende Straßen ist für eine zeitlich begrenzte Dauer der Sperrung zumutbar, allerdings sind in der Regel bei Sperrungen von Wegeverbindungen und Nutzung von Alternativrouten je nach individuellem Start und Ziel entsprechend unterschiedliche Umwege unumgänglich.
Eine dauerhafte Schließung des Bahnübergangs wiederspricht dem städtischen Ziel, Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Beibehaltung einer Fuß- und Radquerung im Bereich des heutigen BÜ Grünewaldstraße sowie eine Verbesserung der Querung zur weiteren Erhöhung der Attraktivität dieser vom Kfz-Verkehr unabhängig geführten Fuß- und Radwegverbindung erforderlich.
Zu 2:
Da der Entfall der Wegeverbindung über die Grünewaldstraße keine Option ist (siehe Antwort zu 1.), wurden auch keine Kosten für die Herstellung einer adäquaten Fahrradersatzinfrastruktur ermittelt.
Darüber hinaus gilt, dass die Kosten für die Erneuerung der Bahnquerung im Bereich der Grünewaldstraße gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz zu wesentlichen Teilen zu Lasten der DB und im Falle einer höhenfreien Querung zu Lasten von Bund und Land gehen, während die Kosten für die Verbesserung einer adäquaten Ersatzfahrradinfrastruktur vollständig zu Lasten der Stadt gehen würden.
Zu 3.:
Da bei einem Entfall des BÜ die vorhandenen Wege im Umfeld erhalten blieben, gäbe es keine frei werdenden Flächen für Neupflanzungen von Bäumen. Demgegenüber müssten im Zuge der dauerhaft alternativ auszubauenden Wegeverbindungen (siehe Antwort zu 2.) ggf. Flächen neu versiegelt werden.
