Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24342
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünpfeil für den Radverkehr im Stadtbezirk 120
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 120
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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20.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Stadtbezirksrat 120 bittet die Verwaltung zu prüfen, an welchen Lichsignalanlagen im Stadtbezirk 120 die Voraussetzungen für einen "Grünpfeil für den Radverkehr" gem. § 37 StVO und VwW-StVO vorliegen. Danach soll wo es möglich ist, eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 721 StVO) dem Stadtbezirksrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Einführung des Grünen Pfeils für den Radverkehr in Stadtbezirk 120 sollte geprüft werden, um die Verkehrssicherheit und Effizienz für die Radfahrenden zu verbessern. Der Grüne Pfeil ermöglicht Radfahrenden, an Ampeln jederzeit rechts abzubiegen, insofern es keine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer gibt. Dies macht den Radverkehr attraktiver, flüssiger und auch sicherer. Eine gezielte Prüfung stellt sicher, dass der Grüne Pfeil nur an sicheren Kreuzungen eingesetzt wird, um Unfälle zu vermeiden. Verkürzte Wartezeiten erhöhen die Effizienz des Radverkehrs und verbessern den Verkehrsfluss. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass der Grüne Pfeil sinnvoll eingesetzt werden kann.
Durch diese Prüfung kann die Verkehrssituation für alle verbessert werden.
gez.
Martin Buchholz
