Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24650
Grunddaten
- Betreff:
-
Hitzeschutz an Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Stadtbezirksrat 120 / SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 120
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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20.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei Temperaturen um die 30 Grad ist ein normaler Unterricht bereits am Vormittag an den genannten Grundschulen in den Klassenräumen auf der Sonnenseite nicht mehr möglich, da sich diese schnell aufheizen und die Räume weder über eine angemessene Verschattung verfügen noch ein Aufstellen von Klimageräten erfolgt.
Die Grundschulen Comeniusstraße und Heinrichstraße befinden sich beide in historischen Bestandsgebäuden, welche dem Denkmalschutz unterliegen. Dieser Denkmalschutz wird beim Wunsch nach einer Außenbeschattung als Hindernis angeführt. Auch der Einsatz von Klimageräten an der Außenfassade - sowie ggf. eine Photovoltaik-Anlage zu deren Stromversorgung - scheitert hieran.
Laut der Pressemitteilung der Stadt vom 04.09.24 hat sich der neu konstituierte Gestaltungsbeirat kürzlich mit Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes an historischen Schulgebäuden beschäftigt. Eventuell sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden.
In der Sitzung des Schulelternrates der Grundschule Heinrichstraße im September 2024 wurde berichtet, dass die Schule als Projektschule ein Lüftungskonzept teste. Dies ist begrüßenswert und zeigt, dass die Problematik der Verwaltung bekannt ist. Vielleicht können aber weitere Maßnahmen neben dem nächtlichen Lüften ergriffen werden, um die Situation in den Klassenräumen in den heißen Sommermonaten zu verbessern.
Als mittelfristige Maßnahmen stellen wir uns Handlungsoptionen vor, welche die Situation bereits im kommenden Sommer verbessern können. Langfristige Maßnahmen gehen deutlich über dieses Zeitfenster hinaus, wie z.B. eine Neubewertung des Interessenausgleichs von Bildung und Denkmalschutz.
