Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24199-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Saarbrückener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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13.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 11.09.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„In der Saarbrückener Straße zwischen Saarstraße und Sudetenstraße hat sich eine Verkehrssituation entwickelt, die nun dauerhaft die Sicherheit der Benutzer der Seitenanlagen durch das Fahrverhalten des motorisierten Verkehrs gefährdet. Es vergeht kein Tag, an dem nicht wiederholt LKW oder PKW auf die Seitenlagen ausweichen, um nicht warten zu müssen, um den Gegenverkehr durchzulassen, wenn auf der eigenen Seite parkende Fahrzeuge die Fahrbahn verengen. Diese illegale Fahrweise wird begünstigt durch die inzwischen stark heruntergefahrenen Bordsteine, die ein Auf- und Abfahren der Seitenanlagen auch außerhalb der zahlreichen Grundstückeinfahrten ohne Probleme möglich machen.
Daher wird beantragt:
- Die Verwaltung wird gebeten, die geschilderte Verkehrssituation auch in Absprache mit der Polizei zu bewerten und das Ergebnis dem Bezirksrat mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, welche ggf. baulichen Maßnahmen möglich sind, diese Fahrweisen zu verhindern bzw. zu reduzieren.
- Da diese Fahrweisen auch bedingt werden durch in nicht zulässigen Bereichen abgestellte Fahrzeuge, die dann notwenige Lücken für einen geregelten Verkehrsfluss nicht mehr ermöglichen, wird eine verstärkte Verkehrsüberwachung bzgl. des Überfahrens der Seitenanlagen als auch der Parkverstöße in Zeiten des morgendlichen und nachmittäglichen Berufsverkehrs beantragt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung teilt mit, dass der Polizei die beschriebene Situation bekannt ist und diese aus polizeilicher Sicht als unkritisch eingestuft wird. Da bislang keine wiederkehrenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern vorliegen, wurden auch keine regelmäßigen Kontrollen seitens der Polizei durchgeführt.
Das Überfahren der Bordsteinkante sowie das Befahren des Gehweges stellt ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten der Fahrzeugführer dar. Eine Installation von Pollern ist nicht möglich, da diese einen Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand haben müssen und somit mitten im straßenbegleitenden Radweg stehen würden.
Bauliche Veränderungen an der bestehenden Situation sind nicht ohne sehr hohen Aufwand möglich. Dies wäre nur durch eine komplette Umplanung mit umfangreichen Umbau möglich. Hierfür stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Saarbrückener Straße wird bereits von den Mitarbeitenden der Parkraumüberwachung kontrolliert. Zukünftig werden die Kontrollen, im Rahmen der personellen Kapazitäten, insbesondere während des Berufsverkehrs verstärkt durchgeführt.
