Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Anmietung des 2. OG in der Obergstraße 1 für FB 51 als Büro- und Beratungsräume für den Pflegekinderdienst für einen festen Zeitraum von 10 Jahren wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Aufgrund der Gesamtmiete über die Festlaufzeit handelt es sich bei dieser Anmietung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

Ausgangslage:

Der Pflegekinderdienst nimmt Pflichtaufgaben des § 33 SGB VIII ff. wahr. Er übernimmt damit die Aufgaben zur Akquise, Vermittlung, Überprüfung, Auswahl, Betreuung und Begleitung von Pflegeeltern mit den Pflegekindern (im Alter von 0 - 21 Jahren), sowie die hoheitlichen Aufgaben im Kinderschutz im Rahmen des Pflegekinderwesens. Zusätzlich wird die psychologische Betreuung und Krisenintervention sichergestellt, werden Umgangskontakte mit den Herkunftseltern vorbereitet, organisiert und begleitet, sowie Kontakte zum jeweiligen, auf den Einzelfall bezogenen, Netzwerk (Kitas, Schule, Ärzte, Beratungsstellen, u. a.) gehalten.

Neben diesen einzelfallorientierten Tätigkeiten werden Gruppenangebote für die verschiedenen Pflegeformen (Familiäre-Bereitschaftsbetreuung, Vollzeitpflege, Netzwerkpflege, Sonderpädagogische und Sozialpädagogische Pflege) organisiert und veranstaltet. Auch für Pflegekinder wird Peergruppenarbeit geleistet.

 

Für die Ausführung dieser Tätigkeiten sind Büroräume in ausreichender Anzahl und Größe für die Mitarbeitenden erforderlich, um zum einen vertrauliche Beratungsgespräche zu führen und zum anderen Gruppenveranstaltungen durchführen zu können. Diese Räumlichkeiten müssen zusätzlich auch geeignet sein für Kinder/junge Menschen/junge Erwachsene im Alter von 0 - 21 Jahren.

 

Die Tätigkeiten des Pflegekinderdienstes haben Öffentlichkeitswirksamkeit und stellen das Außenbild des Fachbereiches/der Stadtverwaltung bei den o. g. Tätigkeiten dar. Die bisherigen Büroräume am Berliner Platz sind aufgrund verschiedener Problemlagen mittlerweile nicht mehr geeignet.

 

 

 

Das Objekt soll für eine feste Mietdauer von 10 Jahren ab 01.04.2025 angemietet werden. Es ist für Büro- und Beratungsräume für die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes zur auftragsangemessenen Erledigung des Dienstgeschäftes im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben vorgesehen.

 

Die Mietfläche umfasst 540 m² im 2. OG zuzüglich 42 m² Allgemeinflächenanteil.

Hinzu kommen 9 Kfz-Einstellplätze.

Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist am Standort bereits vorhanden und muss ab Übergabepunkt nur angebunden werden.

 

Vorgesehen ist ein Mietvertrag ab dem 01.04.2025 mit einer festen Laufzeit bis zum 31.03.2035.

 

Die Miethöhe ist aufgrund der Lage und des Gebäudezustandes als angemessen zu betrachten.

 

Das Objekt ist innenstadtnah gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
 

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