Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24183-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 zur Neuregelung Rollimitnahme BSVG (DS 24-24183) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Zu 1)

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) legt großen Wert auf Kundenorientierung und Barrierefreiheit und berücksichtigt dabei stets die Sicherheitsaspekte für die Fahrgäste.
 

Die BSVG hat keine neuen Regelungen zur Mitnahme von Rollstühlen eingeführt. In den regelmäßigen Fahrerschulungen werden immer wieder Themen behandelt, die eine Balance zwischen Kundenorientierung und Sicherheit erfordern. Sowohl in Bussen als auch in Straßenbahnen sind definierte Stellplätze für Rollstühle vorhanden. Die Anzahl der geprüften Rollstuhlplätze variiert je nach Baujahr und Modell der Straßenbahn. Die in den Jahren 1995 und 2007 gebauten Straßenbahnen verfügen über jeweils einen Rollstuhlplatz. Die Straßenbahnen, die 2014 und 2019 gebaut wurden sowie zukünftige Modelle, sind bzw. werden mit zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet.
 

Die Anforderungen an Rollstuhlplätze in Straßenbahnen zielen darauf ab, die Sicherheit und den Komfort für Rollstuhlfahrer*innen zu gewährleisten. Die Stellplätze müssen ausreichend groß sein, um sowohl manuelle als auch elektrische Rollstühle sicher aufzunehmen. Der Platzbedarf richtet sich in der Regel nach DIN-Normen (wie der DIN EN 16585), die sich neben dem Platzbedarf, auch mit der Aufstellung von Rollstühlen, der Anzahl der Stellplätze in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge sowie den zugehörigen Piktogrammen befasst. Die BSVG schult ihr Stadtbahnpersonal, um Rollstuhlfahrer*innen beim Einstieg mithilfe der Klapp- oder Faltrampen zu unterstützen. Dabei wird die korrekte Positionierung des Rollstuhls (längs zur Fahrtrichtung, mit dem Rücken zur Fahrtrichtung) erläutert und Hilfestellung beim Auffinden des Stellplatzes gegeben. Zukünftig plant die BSVG, diese Stellplätze einheitlich mit Piktogrammen zu kennzeichnen und dabei Rollstühlen Priorität gegenüber Kinderwagen und Fahrrädern einzuräumen.
 

In der Regel dürfen nicht mehr Rollstuhlfahrerinnen mitfahren, als Plätze vorhanden sind, um die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste zu gewährleisten. Abhängig vom Platzangebot können jedoch mehr Rollstuhlfahrerinnen transportiert werden, wobei dies auf eigene Gefahr geschieht. Zudem bleibt der selbstständige Einstieg an nicht für Rollstuhlfahrer*innen ausgelegten Türen weiterhin auf eigene Gefahr erlaubt und wird nicht vom Fahrpersonal der BSVG unterbunden.

 

Zu 2)

In dem beschriebenen seltenen Fall handelt die BSVG kundenorientiert. Sie organisiert und bezahlt eine Heimfahrt mit dem Taxi.

 



 

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