Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24640
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
21.11.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) am 05.07.2022 ist das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig ab dem 01.01.2024 Pflicht. Laut Bundesgesetz muss die Wärmeplanung bis 30.06.2026 vorgelegt werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Wärmeplanung für den Stadtbezirk 211?
2. Wie sieht die weitere "Zeitschiene" der Wärmeplanung für den Stadtbezirk aus?
3. Wann können verlässliche Aussagen über den Ausbau der Fernwärme im Stadtbezirk getroffen werden?
gez.
Kurt Schrader
- stellv. Bezirksbürgermeister -
