Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24581-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der VW-Krise auf Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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12.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig, das Stadtmarketing und die Wirtschaftsförderung arbeiten schon länger in enger Abstimmung und gemeinsam mit vielen weiteren Innenstadt-Akteuren daran, die Innenstadt durch den anhaltenden Strukturwandel zu führen. Mit dem 2020 initiierten Innenstadtdialog und auf Basis der vom Rat verabschiedeten Innenstadtstrategie werden fortlaufend Schritte zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt unternommen. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang zudem das Investitionspaket "Bildungs- und Arbeitsort Braunschweiger Innenstadt" sowie die niedersächsischen Förderprogramme "Perspektive Innenstadt!" und "Resiliente Innenstädte", die intensiv genutzt wurden und werden, um die Innenstadt zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Neben städtebaulichen Maßnahmen, der Steigerung der Aufenthaltsqualität und neuen Perspektiven für leerstehende Immobilien sorgt insbesondere das Stadtmarketing mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm für zusätzliche Frequenzen und eine Belebung der Innenstadt. Gastronomie und Veranstaltungen haben als Frequenzbringer stark an Bedeutung gewonnen. Zuletzt waren dies beispielsweise die verkaufsoffenen Wochenenden trendsporterlebnis im September und mummegenussmeile Anfang November als auch Angebote wie der wöchentliche Abendmarkt im August, die die Menschen in die Braunschweiger Innenstadt gezogen haben. Hinzu kommen 40 Veranstaltungen Dritter, die von der BSM betreut werden, und eigene Veranstaltungen wie etwa die Kulturnacht. Davon profitiert letztlich auch der Handel, der für Viele nicht mehr der alleinige Grund für den Innenstadtbesuch ist.
Darüber hinaus findet eine laufende crossmediale Kommunikation, insbesondere auf den gängigen Social Media-Plattformen statt, die dauerhaft und strategisch Content rund um das Thema Innenstadt aufgreift und so reichweitenstark neben konkreten Besuchsanlässen auch Aspekte wie Aufenthaltsqualität, Sehenswürdigkeiten, gastronomische Vielfalt und die Bandbreite an Einkaufsmöglichkeiten sowie weitere Themen zielgruppenspezifisch und vor allem kontinuierlich ausspielt.
Zu Frage 2:
Durch die Aufnahme der Stadt Braunschweig in das niedersächsische Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" konnten und sollen zukünftig noch zahlreiche Projekte umgesetzt werden, die unmittelbar auf die Ziele der Innenstadtstrategie einzahlen. Die letzte Information zum Sachstand zum Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" erfolgte mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen im März 2024 (DS 24-23372).
Der Antrag „Gründungsprogramm Innenstadt“ wurde kürzlich von der NBank positiv beschieden. In den kommenden Monaten wird sich nun intensiv mit dem Aufbau der Gründungsberatung in der Innenstadt sowie dem Begleit- und Unterstützungsprogramm von innovativen sozialen, kulturellen und ökologischen Geschäftsideen befasst. Das Ziel des Programms besteht darin, Neugründungen mit Innenstadtbezug zu fördern und neue Angebote zu schaffen.
Auch der in diesem Jahr neu gestartete Förderfonds Innenstadt gibt die Möglichkeit, eine Idee zur Steigerung der Angebotsvielfalt und des Nutzungsmix oder der Aufenthaltsqualität in der Braunschweiger Innenstadt umzusetzen. Förderfähig sind Projektideen, die innerhalb der Okerumflut umgesetzt werden sollen. Gefördert werden Kleinmaßnahmen einmalig bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro.
Mit der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründerinnen und –gründern können unter anderem auch Gründungsideen, die in der Braunschweiger Innenstadt angesiedelt und umgesetzt, finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind Investitionen sowie anteilig Miet- und Personalkosten bis jeweils maximal 20% der Gesamtsumme des Vorhabens. Gefördert werden die Gründung eines Unternehmens bzw. der Erwerb eines Unternehmens für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 7.500 Euro betragen.
Zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung sind die o. g. Maßnahmen und Förderprogramme sehr gut geeignet, den zusätzlichen möglichen Auswirkungen der VW-Krise entgegenzuwirken und die Innenstadt zu stärken.
Darüber hinaus hat die Stadt Braunschweig das Schaufenster der Wissenschaft initiiert, um den wissenschaftlichen Institutionen in der Innenstadt eine Präsentationsplattform zu bieten. Weitere Initiativen Dritter zur Leerstandsnutzung wie die Kunstaktion Science and Art Lab der TU und weiterer Akteure werden begleitet und nach Bedarf unterstützt.
