Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24584-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Barbershops in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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12.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 31. Oktober 2024 (24-24584-01) wird wie folgt beantwortet.
zu 1.
Das Gewerberecht und die Gewerbemeldeverordnung geben keine Kategorien bei der Anmeldung eines Gewerbes vor, es werden lediglich die ausgeübten Tätigkeiten angezeigt. Da die sogenannten Barbershops überwiegend auch Friseurdienstleistungen erbringen, ist keine Differenzierung zwischen klassischen Friseurbetrieben und Barbershops möglich.
zu 2.
Unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen finden infektionshygienische Begehungen von Barbershops, auch in Anbetracht der Priorisierung der zu überwachenden Braunschweiger Einrichtungen und sonstiger Aufgaben, anlassbezogen statt. Dies gilt ebenso für die Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vom Ordnungsamt auch in Zusammenarbeit mit dem Zoll durchgeführt werden. Aufgrund von mehreren Erkrankungen mit Pilzinfektionen im Bundesgebiet, die in einen Zusammenhang mit Friseurdienstleitungen bzw. Barbershops gebracht werden, sind gemeinsame Kontrollen von Ordnungs- und Gesundheitsamt zeitnah geplant.
zu 3.
Durch das Gesundheitsamt wurden keine Sanktionen für Verstöße gegen Hygienevorschriften verhängt. Ein gemeldeter Verdacht bestätigte sich bei einer Kontrolle nicht. Wegen handwerksrechtlicher Verstöße wurden gegen Friseurbetriebe in den letzten drei Jahren insgesamt zwölf Verfahren eingeleitet. Daraus resultieren sechs Bußgeldbescheide mit einer Gesamtsumme von 24.401,00 €.
