Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24589-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage (DS 24-24589) von Herrn Zimmer (FDP), der CDU-Fraktion und der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 30.10.2024 wird wie folgt Stellung genommen:


Zu 1.

 

Für die Träger der Kindertagesstätten besteht bei vorübergehenden Einschränkungen der Betreuungsangebote auf Grund von Personalmangel oder Personalausfällen keine Meldepflicht bei der Stadt. Je nach Umfang/Auswirkung der Einschränkungen besteht jedoch eine Anzeige-/Meldepflicht gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.

 

Aktuelle Meldungen zur Einschränkungen der Betreuungszeit in der Kita Waggum lagen der Verwaltung nicht vor. Eine Stellungnahme des Trägers zu dem dargestellten Sachverhalt liegt aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht vor.

 

Zu 2.

 

Der Fachkräftemangel und die Personalengpässe sind fortlaufende Themen im Rahmen der AG gemäß § 78 SGB VIII / Kita. Entsprechend trägerübergreifender Absprachen mit Vertretenden der freien Träger von Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen sowie des Stadtelternrates der Kindertagesstätten wurde ein dreistufiges Verfahren zum Umgang mit Personalengpässen abgestimmt.

 

Dies sieht in erster Stufe den Einsatz von Vertretungs-/Zusatzkräften zur Kompensation von Engpässen, in zweiter Stufe einvernehmliche Lösungen in Abstimmung mit Eltern (z.B. durch Platzsharing) und in dritter Stufen weitergehende Einschränkungen (z.B. gruppenweise Reduktion oder Schließungen) vor. Neben der Berufstätigkeit sind dabei auch der Kinderschutz und Unterstützungsbedarfe sowie die Vermeidung längerfristiger Unterbrechungen für Kinder relevante Kriterien, die bei Einschränkungen berücksichtigt werden.

 

Die konkrete Umsetzung ist zudem abhängig von den Rahmenbedingungen vor Ort und dem Bedarf und obliegt dem jeweiligen Träger. Dabei muss von den Trägern stets die Einhaltung der personellen Mindestanforderungen des NKiTaG und DVO-NKiTaG beachtet werden.

Ergänzend wurde bereits zu Beginn des Kita-Jahres seitens der Verwaltung ein Muster-Elternbrief zur Sensibilisierung der Eltern erstellt und allen Trägern zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu 3.

 

Träger, die dauerhaft ihre Betreuungszeit einschränken, werden nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) ggfs. einer anderen Angebotskategorie zugeordnet und erhalten entsprechend eine geringere Förderung.

 

Vertretungs- und Ausfallzeiten sind im Rahmen der städtischen Förderung berücksichtigt. Die Träger von Kindertagesstätten haben entsprechendes Personal vorzuhalten. Trotzdem kann es Zeiträume geben, in denen das hierfür eingeplante Personal nicht ausreicht, um alle Personalausfälle abzudecken.

 

Soweit es keinen Anlass zur Annahme gibt, dass Träger die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht für das Vorhalten des grundsätzlich erforderlichen Personals nutzen, erfolgt im Rahmen des städtischen Fördermodells keine Kürzung von Fördermitteln.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise