Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23281-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Änderung der Verkehrsführung auf der Pfälzerstraße am Ortsausgang von Veltenhof in Richtung Rühme wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Änderung der Verkehrsführung um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der AMTA zuständig ist, da hier eine Buslinie verkehrt und die Bedeutung deshalb über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Mit der DS 24-23281 wurde die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf den Parkstreifen am Ortsausgang von Veltenhof zu unterbinden.

 

Im Bestand ist auf der Pfälzerstraße zwischen den Einmündungen Im Heidekamp und Sandanger zur Reduzierung der Geschwindigkeiten die Fahrbahnbreite durch Markierung einer unterbrochenen Fahrbahnbegrenzungslinie auf der Westseite eingeengt. Zwischen der Einmündung Sandanger und der Bushaltestelle Sandanger wird der abgegrenzte Bereich zum Schrägparken genutzt. Dagegen erfolgt südlich der Haltestelle Sandanger bis zur Einmündung im Heidekamp kein Schrägparken, sondern es wird lediglich der baulich angelegte Längsparkstreifen genutzt. Der Bereich zwischen dem Längsparkstreifen und der unterbrochenen Fahrbahnbegrenzungslinie wird somit in der Regel, außer als Ausweichmöglichkeit bei Gegenverkehr, nicht genutzt.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Unterbindung des Ausweichens auf den markierten Fahrbahnseitenstreifen ist ein Verschwenk der Fahrbahn zwischen der Einmündung im Heidekamp bis zum Ende der Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn vorgesehen.


Dabei wird die Fahrbahn zwischen der Einmündung im Heideblick und dem Ende der Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, unter Ausnutzung des aktuell abgegrenzten und nicht genutzten Fahrbahnseitenbereichs, durch Anpassung der Markierung in Richtung Westen verschwenkt (siehe Übersichtsplan anbei). Der baulich hergestellte Längsparkstreifen bleibt erhalten und ist weiterhin nutzbar. Der geschaffene Platz östlich der verschwenkten Fahrbahn steht durch Entfernung der Leitpfosten und Anpassung der Markierung zusätzlich dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung. Durch Entfernung der aktuellen Sperrflächenmarkierung und Leitpfosten kann der Radverkehr in dieser Variante geradlinig auf die Fahrbahn geleitet werden. Der Verschwenk der Fahrbahn für den Kfz-Verkehr stellt, für den nach Veltenhof einfahrenden Verkehr, ein geschwindigkeitsreduzierendes Element dar und trägt zur Verbesserung der Verkehrssituation bei. Darüber hinaus erfolgt eine für die Verkehrsteilnehmer verständlichere Aufteilung der Verkehrsflächen sowie eine Verbesserung der Verkehrssituation sowohl für den Kfz-, als auch für den Radverkehr. 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise